Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage zwischen Preußen und Hamburg wegen Herstellung einer 
Eisenbahn von Ohlsdorf nach Poppenbüttel (Alstertalbahn). 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um 
zum Abschluß und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von 
Ohlsdorf nach Poppenbüttel vereinbarten Staatsvertrags zu schreiten. 
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen 
aufgenommen worden, die mit der Ratifikation des Vertrags als mitgenehmigt 
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrags selbst gleichverbindliche Kraft 
haben sollen. 
Zu Artikel 2 Ziffer 1 des Vertrags. 
Eine Gepäckabfertigung von und nach den Stationen der Alstertalbahn 
einschließlich Poppenbüttel findet nicht statt. Anderungen wird Preußen nur 
nach Benehmen mit Hamburg vornehmen. In diesem Falle muß auf Ver— 
langen Hamburgs der Gepäckverkehr in gleichem Umfang auch von und nach 
Ohlsdorf sowie von und nach den Stationen der geplanten Langenhorner Bahn 
eingeführt werden. 
Zu Artikel 3 des Vertrags. 
Zur Aufrechterhaltung der Würde, Ruhe und Ungestörtheit des Ohlsdorfer 
Friedhofs soll durch Betriebsvorschriften festgelegt werden, daß beim Betriebe der 
Güterzüge Dampf-, Rauch- und Geräuschbelästigungen in der Nähe des Friedhofs 
tunlichst vermieden werden. Insbesondere soll die Strecke in der Nähe des Fried- 
hofs in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags nur ausnahms- 
weise mit Güterzügen befahren werden. Sollte sich später das Bedürfnis zur 
Einlegung regelmäßiger Güterzüge während dieser Zeit herausstellen, so wird die 
Königliche Eisenbahndirektion in Altona sich mit der zuständigen Senatskommission 
wegen des Fahrplans ins Einvernehmen setzen. 
Soweit nicht die Güterzüge mit elektrisch betriebenen Lokomotiven gefahren 
werden, sollen in dem Betriebe der Dampflokomotiven auf dieser Strecke Kohlen 
mit geringer Rauchentwickelung oder Koks verwendet werden. 
Zu Artikel 5 Ziffer 1 des Vertrags. 
Es besteht Einverständnis darüber, daß, soweit am Nordende des Bahnhofs 
Ohlsdorf durch Einführung der Alstertalbahn die vorhandenen Kehr= und Auf- 
 
	        
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