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schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden.
Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben.
Der Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser
Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von
Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die
Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von
fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der
Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeits-
termine zur Verfügung zu halten.
Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte
beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu
welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatz-
anweisungen und die Schuldverschreibungen ausgegeben werden sollen, bestimmt
der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung
der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation preußischer
Staatsanleihen, vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes,
betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. März 1897 (Gesetzsamml.
S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die
Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze.
(Nr. 11296.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer
Eisenbahn von Celle nach Braunschweig. Vom 13. Januar 1912.
Sine Majestät der König von Preußen und Seim Hoheit der Herzog Johann
Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, haben zum Zwecke
einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Celle nach Braun-
schweig zu Bevollmächtigten ernannt: