Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

8 Sachverzeichnis 1916. 
Entwässerungsgenossenschaften, verbände, s. Was- 
sergenossenschaften. 
Die einzelnen Genossenschaften, s. auch unter 
Ortsnamen. 
Erbrecht, Regelung des Fischereirechts bei Ubergang 
durch Erbgang (Fischereiges. § 21) 61. 
Erde, Entnahme von Erde aus Gewässerstrecken, die 
zu Laichschonbezirken erklärt sind (Fischereiges. 
112) 8St. 
Ergänzungsstener, Erhöhung der Quschläge zur Ein- 
kommensteuer und zur Ergänzungssteuer (G. v. 
8. Juli) 1009. 
Eschhofen (Hessen-Nassau), Eisenbahn Niedernhausen— 
Eschhofen, s. Eisenbahnen Nr. 29. 
Essen (Rheinprovinz), Rheinisch-Westfälisches Elek- 
trizitätswerk, Aktiengesellschaft in Cssen a. Ruhr, 
s. Rheinisch-Westsälisches Elektrizitätswerk. 
F. 
Familienfideikommisse, s. Fideikommisse. 
Fasanen, Ermächtigung der Oberpräsidenten zur Fest- 
setzung der Schonzeit für Fasanenhennen im Jahre 
1916 (V. v. 30. Dez. 15 § 1) 2. (Bek. v. 21. März) 12. 
Feiertage, Vorschrift hinsichtlich der Beschränkung des 
Angelns an Sonn= und Feiertagen (Lischereiges. 
§5 ä106 Abs. 3) 83. 
Feldabahn, s. Eisenbahnen Nr. 12. 
Fideikommisse, Erwerb von Reichskriegsanleihe für 
Jamiliensidcikemmisse (V. v. 14. Sept.) 121. 
Regelung des Fischereirechts bei Ubergang durch 
Fideikommitzfolge (Fischereiges. §& 21) 61. 
Beitritt des Fideikommißbesitzers zu Fischerei- 
genossenschaften (Fischereiges. § 40) 66. 
Fische, Hegen und Aneignen von Fischen unterliegt 
dem Fischereirechte (Fischereiges. § 4) 56. 
Fischerei (Fischjang), Neuregelung der Vorschriften, 
s. Fischereigesetz. 
Fischereiaufseher, Anstellung und dienstliche Ver- 
hältnisse (Fischereiges. § 119 Abs. 3) 86. 
Amtliche Verpflichtung der von Fischereiberech- 
tigten usw. bestellten Aufseher (Fischereiges. § 119 
Abs. 7) 97. 
Fischereibehörden, Bestimmung der örtlichen Fischerei- 
behörden (Fischereiges. 8 119) 86. 
Zuständigkeit in Angelegenheiten der Fischerei- 
berechtigung (Fischereiges. § 23) 61. — deogl. in 
Angelegenheiten der Ausübung des Fischereirechte. 
Fischereibehörden (Forts.) 
(das. § 28 Abs. 2, § 31 Abs. 2) 62. — deögl. in 
Angelegenheiten, betr. Fischereischeine und Erlaub- 
nisscheine (das. § 93, § 98 Abs. 4) 78. — desgl. 
zur Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung 
(das. § 120) 29. 
Fischereibezirke, neuere Vorschriften über die Bildung 
und Verwaltung von Fischereibe zirken (Fischereiges. 
ge 86 bis 91) 76. — Bestehenbleiben der Fischerei, 
bezirke in den Provinzen Westfalen und Hannover 
sowie im Regierungsbezirke Cassel (das. §& 131) 89. 
Fischereierlaubnisscheine, Ausstellung usw. (Fischerei- 
ges. § 95) 79. — Bestrafung wegen Zuwider- 
handlungen (das. § 125, 126) 88. 
Fischereigenossenschaften, neuere allgemeine Vor- 
schriften über Bildung usw. von Fischereigenossen. 
schaften (Fischereiges. 86§ 30 bis 6.4) 665. — Genossen- 
schaften mit Zulässigkeit des Beitrittszwanges. 
(das. 88 65 bis 68) 71. — Verfahren zur Bildung 
von Genossenschaften (das. 8§§ 09 bis 81) 72. — 
Anderung der Satzung (das. 88 82, 83) 75. — 
Auflösung und Liquidation von Genossenschaften 
(das. § St) 75. — Genossenschaften, die vor dem 
Inkrasttreten des Fischereigesetzes begründet sind 
(das. § 85) 76. 
Fischercigesetz (v. 11. Mai) 55. 
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschrif 
ten (das. §8 1 bis 3) 55. 
Fischereiberechti- 
Lweiter Abschnitt. 
gung (das. 88 4 bis 27) 56. 
Dritter Abschnitt. Ausübung des Fische. 
reirechts (das. 9§ 28 bis 35) 62. 
Vierter Abschnitt. Fischereigenossen- 
schaften. Erster Titel. Allgemeine Vorschriften 
(das. §§ 36 bis 64) 65. Zweiler Titel. Genossen- 
schaften mit JZulässigkeit des Beitrittszwanges 
(das. &# 65 bis 68) 71. Dritter Titel. Verfahren 
zur Bildung von Genossenschaften (das. §§8.69 bis 
81) 72. Vierter Titel. Anderung der Satzung 
(das. §8 82, 83) 75. Fünfter Titel. Auflösung 
und Liquidation von Genossenschaften (das. § 84) 
75. Sechster Titel. Genossenschaften, die vor dem 
Inkrafttreten dieses Gesetzes begründet sind (das. 
. 
Fünfter Abschnitt. Fischereibezirke (das. 
8§8 86 bis 91) 76. 
Sechster Abschnitt. Fischereischeine und 
Erlaubnisscheine (das. 9§.92 bis 98) 78. 
Siebenter Abschnitt. Bezeichnung der 
zum Fischfang dienenden Fischerzeuge 
(das. & 99) 80.
	        
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