8 Sachverzeichnis 1916.
Entwässerungsgenossenschaften, verbände, s. Was-
sergenossenschaften.
Die einzelnen Genossenschaften, s. auch unter
Ortsnamen.
Erbrecht, Regelung des Fischereirechts bei Ubergang
durch Erbgang (Fischereiges. § 21) 61.
Erde, Entnahme von Erde aus Gewässerstrecken, die
zu Laichschonbezirken erklärt sind (Fischereiges.
112) 8St.
Ergänzungsstener, Erhöhung der Quschläge zur Ein-
kommensteuer und zur Ergänzungssteuer (G. v.
8. Juli) 1009.
Eschhofen (Hessen-Nassau), Eisenbahn Niedernhausen—
Eschhofen, s. Eisenbahnen Nr. 29.
Essen (Rheinprovinz), Rheinisch-Westfälisches Elek-
trizitätswerk, Aktiengesellschaft in Cssen a. Ruhr,
s. Rheinisch-Westsälisches Elektrizitätswerk.
F.
Familienfideikommisse, s. Fideikommisse.
Fasanen, Ermächtigung der Oberpräsidenten zur Fest-
setzung der Schonzeit für Fasanenhennen im Jahre
1916 (V. v. 30. Dez. 15 § 1) 2. (Bek. v. 21. März) 12.
Feiertage, Vorschrift hinsichtlich der Beschränkung des
Angelns an Sonn= und Feiertagen (Lischereiges.
§5 ä106 Abs. 3) 83.
Feldabahn, s. Eisenbahnen Nr. 12.
Fideikommisse, Erwerb von Reichskriegsanleihe für
Jamiliensidcikemmisse (V. v. 14. Sept.) 121.
Regelung des Fischereirechts bei Ubergang durch
Fideikommitzfolge (Fischereiges. §& 21) 61.
Beitritt des Fideikommißbesitzers zu Fischerei-
genossenschaften (Fischereiges. § 40) 66.
Fische, Hegen und Aneignen von Fischen unterliegt
dem Fischereirechte (Fischereiges. § 4) 56.
Fischerei (Fischjang), Neuregelung der Vorschriften,
s. Fischereigesetz.
Fischereiaufseher, Anstellung und dienstliche Ver-
hältnisse (Fischereiges. § 119 Abs. 3) 86.
Amtliche Verpflichtung der von Fischereiberech-
tigten usw. bestellten Aufseher (Fischereiges. § 119
Abs. 7) 97.
Fischereibehörden, Bestimmung der örtlichen Fischerei-
behörden (Fischereiges. 8 119) 86.
Zuständigkeit in Angelegenheiten der Fischerei-
berechtigung (Fischereiges. § 23) 61. — deogl. in
Angelegenheiten der Ausübung des Fischereirechte.
Fischereibehörden (Forts.)
(das. § 28 Abs. 2, § 31 Abs. 2) 62. — deögl. in
Angelegenheiten, betr. Fischereischeine und Erlaub-
nisscheine (das. § 93, § 98 Abs. 4) 78. — desgl.
zur Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung
(das. § 120) 29.
Fischereibezirke, neuere Vorschriften über die Bildung
und Verwaltung von Fischereibe zirken (Fischereiges.
ge 86 bis 91) 76. — Bestehenbleiben der Fischerei,
bezirke in den Provinzen Westfalen und Hannover
sowie im Regierungsbezirke Cassel (das. §& 131) 89.
Fischereierlaubnisscheine, Ausstellung usw. (Fischerei-
ges. § 95) 79. — Bestrafung wegen Zuwider-
handlungen (das. § 125, 126) 88.
Fischereigenossenschaften, neuere allgemeine Vor-
schriften über Bildung usw. von Fischereigenossen.
schaften (Fischereiges. 86§ 30 bis 6.4) 665. — Genossen-
schaften mit Zulässigkeit des Beitrittszwanges.
(das. 88 65 bis 68) 71. — Verfahren zur Bildung
von Genossenschaften (das. 8§§ 09 bis 81) 72. —
Anderung der Satzung (das. 88 82, 83) 75. —
Auflösung und Liquidation von Genossenschaften
(das. § St) 75. — Genossenschaften, die vor dem
Inkrasttreten des Fischereigesetzes begründet sind
(das. § 85) 76.
Fischercigesetz (v. 11. Mai) 55.
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschrif
ten (das. §8 1 bis 3) 55.
Fischereiberechti-
Lweiter Abschnitt.
gung (das. 88 4 bis 27) 56.
Dritter Abschnitt. Ausübung des Fische.
reirechts (das. 9§ 28 bis 35) 62.
Vierter Abschnitt. Fischereigenossen-
schaften. Erster Titel. Allgemeine Vorschriften
(das. §§ 36 bis 64) 65. Zweiler Titel. Genossen-
schaften mit JZulässigkeit des Beitrittszwanges
(das. 65 bis 68) 71. Dritter Titel. Verfahren
zur Bildung von Genossenschaften (das. §§8.69 bis
81) 72. Vierter Titel. Anderung der Satzung
(das. §8 82, 83) 75. Fünfter Titel. Auflösung
und Liquidation von Genossenschaften (das. § 84)
75. Sechster Titel. Genossenschaften, die vor dem
Inkrafttreten dieses Gesetzes begründet sind (das.
.
Fünfter Abschnitt. Fischereibezirke (das.
8§8 86 bis 91) 76.
Sechster Abschnitt. Fischereischeine und
Erlaubnisscheine (das. 9§.92 bis 98) 78.
Siebenter Abschnitt. Bezeichnung der
zum Fischfang dienenden Fischerzeuge
(das. & 99) 80.