Metadata: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Specielle Ver— 
theilung des 
Lehrstoffes. 
(126 ) 
. CI. VI 4 Stunden. 3 Stunden Tafelrechnen, 1 Stunde Kopfrechnen. 
Im Sommerhalbjahre: Das dekadische Zahlensystem. Die vier Species in unbenannten 
Zahlen. 
Im Winterhalbjahre: Die vier Species in benannten Zahlen. 
CI. V 4 Stunden. 3 Stunden Tefelrechnen, 1 Stunde Kopfrechnen. 
Sommerhalbjahr: Bruchrechnung. Rechnung mit gemischten Zahlen. 
Winterhalbjahr: Decimalbrüche. Einfache Regel de trie. Beim Kopfrechnen ist das 
große Ein Mal Eins einzuüben. 
CI. IV. Rechnen 4 Stunden. Repetition der 4 Species mit Brüchen und gemischten 
Zahlen. Ausführlichere Betrachtung der Decimalbrüche. Die vier Species mit vollständigen 
und abgekürzten Decimalbrüchen. Abgekürzte Multiplication und Division. Verwandlung 
der gewöhnlichen Brüche in vollständige und periodische Decimalbrüche. 
Proportionsrechnung und Regel de trie. 
Mathematik 2 Stunden. Die geometrische Formenlehre. 
Cl. III. 
Geometrie 3 Stunden. 
Erste und größere Hälfte der Planimetrie. 
Arithmetik 3 Stunden. 
Die vier Species in Buchstaben. Als Anwendung: die Gleichungen ersten Grades mit 
einer Unbekannten. « 
Bürgerliches Rechnen 2 Stunden. 
Zusammengesetzte Proportionsrechnung. 
Cl. II. 
Geometrie 3 Stunden. 
Zweite Hälfte der Planimetrie und ebene Trigonometrie. 
Arithmetik 3 Stunden. 
Gleichungen ersten Grades mit mehreren Unbekannten. Potenzen, Wurzeln und Loga- 
rithmen. Als Anwendung: Gleichungen zweiten Grades mit einer Unbekannten, loga- 
rithmische Gleichungen. 
Kaufmännisches Rechnen 2 Stunden (Wechsel-, Cours= und Zinsrechnung). 
Cl. I. 
Geometrie 3 Stunden. 
Stereometrie und Elemente der analytischen Geometrie (Feldmessen). 
Arithmetik 3 Stunden. 
Gleichungen zweiten Grades mit mehreren Unbekannten. Gleichungen dritten Grades 
(sowohl algebraisch nach Cardanus, als trigonometrisch nach Descartes). Allgemeine
	        
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