Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

10  Sachverzeichnis  1916.

Fischereipachtverträge,  neuere  Vorschriften  (Fischereiges.
  §  29)  62.

Regelung  des  Pachtverhältnisses  bei  Bildung
von  Fischereigenossenschaften  (Fischereiges.  §§  61
bis  63)  /1.

Fischereirecht,  Fischereiberechtigung  (Fischereiges.  8§  4
bis  27)  ö56.  —  Ausübung  des  Fischereirechts  (daf.
g8  28  bis  35)  62.

Fischereischeine,  Erteilung  usw.  (Fischereiges.  88  92
bis  97)  78.  —  Bestrafung  wegen  Juwiderhandlungen
  (das.  §  125,  120)  88.

Fischereiverwaltung,  Ausfsicht  usw.  über  die  Fischerei
(Fischereiges.  §5  119  bis  124)  56.

Fischereivorsteher,  Bestellung  besonderer  Fischereivorsteher
  für  gemeinschaftliche  Fischereibe  zirke
(Fischrreiges.  §  87  Abs.  2)  76.

Fischerzeuge,  Bezeichnung  der  zum  Fischfange  dienenden
  Fischerzeuge  (Fischereiges.  §  90)  d0.  —  Strafvorschrift
  für  Juwiderhandlungen  (das.  J  125
Nr.  3)  dd.

Fischmeister,  Anstellung  und  dienstliche  Verbältnisse
(Fischereiges.  §  119  Abs.  3)  86.

s.  Oberfischmeister.

Fischwege,  Anlage  und  Unterhaltung  von  Fischwegen
(Fischereiges.  &  115  bis  118)  85.

Fischzucht,  künstliche  Fischteiche  und  sonstige  künstliche
Anlagen  zur  Fischzucht  sind  geschlossene  Gewässer
im  Sinne  des  Fischereigesetzes  (Fischereiges.  §  2
Nr.  1)  55.

Anordnungen  zum  Schutze  von  Fschteichen  und
Fischzuchtanstalten  durch  Polizeiverordnung  (Fischereiges.
  &  106  Abs.  1  Nr.  12)  92.

Forsttulturen  sind  bei  Uberflutung  von  der  Befischung
ausgeschlossen  (Fischereiges.  §  l)  58.  —  Ddbeal.  von
dem  Betreten  bei  Ausübung  des  Fischereirechts
(das.  §  13)  59.

Fortbildungsschulen,  Ergänzung  des  Gesebes,  betr.
die  Erhebung  von  Beiträgen  für  die  gewerblichen
und  kaufmannischen  Fortbildungsschulen,  vom
1.  August  111.9  (G.  v.  29.  Juli)  112.

Frechen  (Nheinprovinz),  Eisenbabn  Frechen  Benzelratb,
  s.  Eisenbabnen  Nr.  S.

Srisehes  Haff  mit  Königeberger  Steicnal  gehört  zu
den  Küstengewassern  im  Simee  des  ischereigesetzes
(Kischereiges.  L#1  Beilage)  92.

Aufbebung  der  Fischereiordnung  für  das  Frisehe
Haff  vom  7.  März  18115  mit  Ausnahme  der  #  1
bis  ü  und  des  ##1#,  soweit  er  örllicze  Grenzen  für
die  Beredligurarn  feusept  (Kisthereiges.  133
Abs.  2  Nr.  6)  .

Fristen  in  dem  Verfahren  wegen  Dienstvergehen  der
Beamten  der  Orts-,  Land=  und  Innungskrankenkassen
  (G.  v.  11.  Mai  §  3  Abs.  3,  §  4  Abs.  5)  97.

Fristen  in  Angelegenheiten  der  Erklärung  eines
offenen  Gewässers  zu  einem  geschlossenen  im  Sinne
des  Fischereigesetzes  (Fischereiges.  §  3)  56.  —  desgl.
in  Angelegenheiten  der  Fischereiberechtigung  (das.
§l  10  Abs.  3,  5  27  Abs.  4)  58.

Fristen  für  Beschwerden  usw.  in  Angelegenheiten
  der  Fischereigenossenschaften  (Fischereiges.
§&  47  Abs.  2,  §J  50  Abs.  2,  §  55  Abs.  2,  §.)7  Abf.  4,
§#  C0)  68.  —  desgl.  in  Angelegenheiten  der  Fischereibe
  zirke  (das.  §  d7  Abs.  6)  77.

Fristen  für  Beschwerden  gegen  Beschlüsse  des
Bezirksausschusses  in  erster  IUnstanz  auf  Grund
des  Fischereigesetzes  (Fischereiges.  §  122)  87.

Frösche,  das  Fischereirecht  erstreckt  sich  auch  auf
Frösche  (Fischereiges.  8§  4)  56.

Fürstenwalde  (Brandenburg),  Verleibung  des  Cntcignungorechts
  an  die  Stadtgemeinde  zur  Errichtung
  öffentlicher  Anlagen  in  der  Gemarkung
Fürstenwalde  (St.  M.  E.  v.  50.  Mai)  108  Nr.  2.
—  Auwendung  des  vereinfachten  Enteignungsverfahrens
  (St.  M.  E.  v.  6.  Juni)  103.

G.

Gärten  sind  bei  Uberflutung  von  der  Befischung  ausgeschlossen
  (Fischereiges.  8  12)  58.  —  desgl.  von
dem  Betreten  bei  Ausübung  des  Fischereirechts
(das.  §  13)  59.

Gebäude,  Sicherstellung  der  zum  Wiederaufoan  im
Kriege  zerstörter  Gebäude  gewährten  Staatsdarlehen
  (V.  v.  1.  Mai)  45.  (Bek.  v.  13.  Juli)  112.

Gebührenfreiheit  der  Grundbucheintragungen  zur
Sicherstellung  der  zum  Wiederausban  im  Kriege
zerstorter  Gebäude  gewährten  Siaatsdarlehen  (V.
v.  1.  Mai  §  5)  46.

Gebühbrenfreiheit  der  Verbandlungen  bei  Errich
tung  von  Rentengütern  durch  Kommunalverbände
und  gemeinnützige  Vereinigungen  (G.  v.  S.  Mai
89)  54.

Gebührenfreiheit  der  Verhandlungen  und  Ge—
schäfte  in  dem  Verfahren  zur  Bildung  von  Fischerei—
genossenschaften  (Fischereiges.  §&  dl)  45.

Gebührenfreiheit  der  Fischereischeine  und  der
Erlanbniescheine  (Fischereines.  §  00,  §  98  Abs.  8)  “8.