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Preußische cu r ammlung
Jahrgang 1917 Nr. 18.
Junhalt: Allerhöchster ertan , betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 22. S 1917
vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw., S. 78. — Verfügung des Justizministers, betreffend
die anderweite Bestimmung des Sitzes eines Ortsgerichts im Oberlandesgerichtsbezirke Frankfurt
a. M., S. 74. — Bekaunntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regie-
rungsamtsblätter veröffentlichten kardeerrichen Erlasse, Urkunden usw., S. 74.
(Nr. 11592.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom
22. April 1917 (Gesetzsamml. S. 59) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw.
Vom 1. Juni 1917.
A- Ihren Bericht vom 29. Mai d. Is. bestimme Ich zur Ausführung des
Eisenbahnanleihegesetzes vom 22. April d. Is., daß die Leitung des Baues und
demnächst auch des Betriebs der im §& 1 Nr. III 2 des Gesetzes aufgeführten
Güterumgehungsbahn von Stolberg Hbf. über Kornelimünster und Astenet nach
Herbesthal der Eisenbahndirektion in Cöln übertragen wird.
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden Be-
schränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nach den von Ihnen
festzustellenden Plänen notwendig ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen für
diese Umgehungsbahn und weiterhin für die im & 1 Nr. 1I 2 des Gesetzes vor-
gesehene Bauausführung Anwendung finden soll, und zwar bei letzterer insoweit,
als das Enteignungsrecht nicht schon nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
oder früherem landesherrlichen Erlasse Platz greift.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Großes Hauptquartier, den 1. Juni 1917.
Wilhelm.
v. Breitenbach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Gesetzsammlung 1917. (Mr. 11592—11593.) 20
Ausgegeben zu Berlin den 12. Juli 1917.