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Urkundlich haben Wir dieses Mandat, welches, in Gemäßheit des Generalis vom
15ten Juli 1700. und des Mandaks vom okten März 1813., bekannt zu machen
ist, eigenhändig unterschrieben und Unser Canzleisecrec vordrucken lassen. So geschehen
und gegeben zu Dresden, am 21sten März 1325.
Friedrich August.
Hanns Ernst von Globig.
D. Johann Daniel Merbach.