Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Festgesetzter
Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag
4  47
IV  Auf  Industrie  und  Landwirtschaft.
Auf  Industrie.
11—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2  Beitrag  zur  Handelskammer  1  200—
3  Beitrag  zur  Deckung  der  Kosten  der  Handwerkskammer  in  Regensburg  15  000—
4  Beitrag  für  die  städtischen  Lehrlingsheime  in  Regensburg  400|—
4aBeitrag  an  denkathol.  Lehrlingsschutzverein  St.  Emmeramin  Regensburg  100—
5ä  Zuschuß  zu  den  Kosten  der  Nebenstell  Negensburg  der  Baher.s  Landesgewerbeanstalt
  2500—
Auf  Landwirtschaft.
1|Für  Förderung  der  landwirtschaftlichen  Interessen  uberhaupt  6000—
2  Bur  Förderung  des  Acker=  und  Pflanzenbaues  600—
3äFür  Förderung  von  Bodenkulturunternehmungen  5000—
4  Für  genossenschaftliche  Viehverwertung.  500—
5  Für  den  kulturtechnischen  Dienst:
à)  Leistung  an  die  Staatskasse  mit  ¼  von  den  Gesamtausgaben
für  den  kulturtechnischen  Dienst  im  Kreise  .  14  000—
b)  Für  Kulturvorarbeiter:
1.  persönlicher  Bedarf  12  500—
2.  sächlicher  Bedarf  (Porto)
6  Für  sonstige  Zwecke  und  zwar:
a)  für  den  landwirtschaftlichen  Wanderunterricht  500/—
b)  Beitrag  zur  Hebung  der  Pferdezuchtt  3  500—
c)  zu  Prämien  für  den  erfolgreichen  Besuch  des  Vusteschiasunterrichtee
  .  600-d)
  Beitrag  zur  Hebung  der  Rindviehzucht  10  000—
Beitrag  zur  Hebung  der  Schweinezucht  2  000—
für  die  Förderung  der  Fischzucht:
.  zu  Prämien  für  die  Erlegung  von  Fischottern  500
-  Beitrag  für  den  Kreisfischereiverein  .  2800—
3.  Für  einen  Kreiswanderlehrer  für  discherei
aa)  Gehalt  .  —  —
bb)  Tagegelder  und  Reisekosten  —  —
cc)  Regiebedürfnisse  —  —
4.  Zuschuß  für  die  Fischereischule  in  Siarnberg  100  —
g)  Beitrag  zur  Hebung  der  Geflügelzucht  .  500—
h)  Beitrag  zur  Hebung  der  Bienenzucht  300  —
i)  Beitrag  zur  Hebung  der  Kaninchenzucht  .  .  100-—
k)  Zur  Förderung  des  Obst-  und  Gartenbaues:
1.  im  allgemeinen  und  zu  Stipendien  für  Besucher  von
Obst-  und  Gartenbauschulen  sowie  zu  Beihilfen  für  die
Aufstellung  von  Bezirksbaumwarten  2  600.—
2.  für  den  Kreiswanderlehrer  für  Obst-:  und  Gartenbau:
aa)  Gehalt  3  000  —
bb)  Tagegelder  und  Resetosten  1  500—
cc)  Regiebedürfnisse.  100.—