Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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Hierauf  entgegnete  Director  Osten  dorf  (im  Anschluß  an
Gallenkamp  und  Bonitz),  daß  die  zum  Abschluß  geführte  Bildung,
welche  die  Mittelschule  gebe,  sich  im  Leben  fruchtbarer  und  haltbarer
  erweisen  werde,  als  die  mitten  im  Cursus  des  Gymnasiums
abgebrochene.  Der  von  Dr.  Löwe  befürchtete  Verlust  an  der  Bildung
  der  Nation  sei  verschwindend  klein  in  Vergleichung  mit  dem
Nachtheile,  welchen  die  aus  Secunda  nach  erlangter  Berechtigung
abgehenden  Schülermassen  bis  dahin  ihren  Mitschülern,  die  das
Ziel  der  Schule  anstrebten,  zufügten.

In  Bezug  auf  die  gestrige  Ausführung  des  Dr.  Löwe,  betreffend
  die  ländlichen  Mittelschulen,  sei  zu  erwiedern,  daß  Mittelschule
  nim  Sinne  Hofmann's,  von  denen  allein  hier  die  Rede  sei,
auf  dem  Lande  schwerlich  entstehen  würden,  weil  fie  keinen  Schüler
finden  würden;  die  Söhne  ans  den  Classen  der  Bevölkerung,
welche  Dr.  Löwe  im  Sinne  habe,  würden  nicht  vor  dem  elften
Jahre  die  Reife  zum  Eintritt  in  solche  Anstalten  erlangen  und
würden  in  der  Regel  sieben  Jahre  zu  ihrer  Absolvirung  gebrauchen;
bis  zum  18.  Jahre  aber  eine  allgemeine  Bildungsanstalt  zu  besuchen,
sei  in  ihren  Verhältnissen  unmöglich.  Auf  dem  Lande  würden  landwirthschaftliche
  Mittelschulen  entstehen,  also  Fachschulen,  und  an
solche  werde  kein  Mitglied  der  Conferenz  die  Berechtigung  zum  einjährigen
  Militairdienst  knüpfen  wollen;  im  Gegentheil  man  werde
es  hier  wohl  allgemein  bedauern,  daß  der  Staat  irgend  welchen
Fachschulen  solche  Berechtigung  verliehen  habe.

Für  die  Gewährung  der  Berechtigung  an  die  höh.  Bürgerschule
  wurde  noch  (Klix,  Kern)  das  Moment  angeführt,  daß  dadurch
  ein  ganz  bestimmtes  Bildungsniveau  für  die  Erlangung  dieser
Berechtigung  festgestellt  werde,  was  bisher  nicht  der  Fall  gewesen  sei.

Unter  Zustinmung  hiezu  betonte  Schul-R.  Hofmann  ganz
besonders,  daß  dieses  Niveau  nicht  über  die  bisherigen  mittleren
Forderungen  zu  erheben,  daß  die  Erlangung  der  Berechtigung
nicht  erschweren  sei.

ie  Frage,  ob  die  Erreichung  des  Lehrzieles  der  höh.  Bürgerschule
  durch  eine  vor  einem  K.  Prüfungs-Commissarius  abgelegte
Prüfung  zu  constatiren  sei,  wurde  theils  bejaht  (Techow,  Dillenburger,
  Reisacker),  weil  durch  ein  nur  von  dem  Lehrercollegium
  auszustellendes  Zeuzuß  das  Recht  des  Staates  und  die
Erhaltung  des  gesetzlichen  Niveaus  nicht  hinreichend  gesichert  sei,
theils  (Kern,  Gallenkamp)  verneint;  letzteres  vorzugsweise  aus
dem  pädagogischen  Grunde,  um  der  an  sich  kurzen  Lehrzeit  die
Rücksicht  Laf  ein  äußeres  Ziel  und  die  Gefahr  des  Memorirens
für  die  Prüfung  fern  zu  halten,  und  um  die  mit  einem  Prüfungs-Reglement
  nothwendig=  verbundene  Uniformität  zu  vermeiden.  Von
einer  dritten  Seite  (Bonitz,  Hofmann)  legte  man  dieser  Frage
zwar  nur  untergeordnete  Bedeutung  bei,  glaubte  jedoch,  daß  das