II. Die Behaupkung Schlesiens und die Anerkennung
als ruropäische Macht. 1742—1745.
Daß er seine Verbündeten im Stich gelassen, stellte Fried-
rich so wenig in Abrede wie er leugnete, daß in einiger Zeit
ein anderer, vielleicht günstigerer Friede möglich gewesen wäre.
Aber als Politiker und für sein Volk glaubte er richtig ge-
handelt zu haben: bei ungünstigem Wind müsse man die Segel
einziehen; das Glück erzwingen wollen sei gefährlich, und wer
zu viel verlange, sei nie zufrieden. Was man deshalb über
ihn rede, erklärte er, sei ihm gleichgültig: über Fürsten ver-
möge doch nur die Nachwelt zu urteilen. Wohl aber hoffte er
auf einen längeren Frieden, behauptete gegen den Wiener Hof
„die besten und amiabelsten Intentionen“ zu hegen und hielt
sogar die Herstellung des ehemaligen guten Einvernehmens für
möglich. Denn er brauchte einige Jahre zur Konsolidierung
des Staates. Während derselben dachte er in „glücklichem
Quietismus“ alle Bündnisse zu meiden, die kriegerische Ver-
wickelungen veranlassen könnten, und nur einige „Parade-
allianzen“ einzugehen. Die Sicherheit seines neuen Besitzes
aber gründete er auf „einen gefüllten Schatz, starke Festungen
und eine gute Armee“. Für diese wurden die Erfahrungen
des Krieges alsbald verwertet. Die Zahl der Bataillone wurde
vermehrt, die Mobilmachung beschleunigt und die Infanterie
wesentlich vervollkommnet durch Veränderung und Vereinfachung
der Kommandos und Steigerung der Beweglichkeit der Linien
sowie des einzelnen Mannes im Gesecht. Bei der um zwanzig
Husareneskadrons vermehrten Reiterei wurde der Galopp als
Gangart eingeführt und das Prinzip proklamiert, daß sie dem
Feind niemals den Vorteil des Angriffs lassen dürfe. Alle
Reformen dienten der Erziehung zu unaufhaltsamem Darauf-