Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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waren  und  weit  ernster  an  ihrer  wissenschaftlich  politischen  Bildung  arbeiteten,
  als  es  äusserlich  in  die  Erscheinung  tritt.  Aber  hier  handelt  es  sich
gar  nicht  um  individuelle  Begabungen,  sondern  um  Massenerscheinungen  ;
und  da  steht  sicherlich  die  politische  Bildung  und  Begabung  eines  Volkes
in  Wechselwirkung.  Freilich  thut's  die  rein  theoretische  Buchbildung  allein
ohne  die  Schulung  eines  weiten  Öffentlichen  Lebeus  nicht.  Daran  hat  es  in
früheren  Epochen  unserer  deutschen  politischen  Entwicklung  gar  sehr  gefehlt.
Heute,  da  weite  Volkskreise  durch  das  ausgedehnte  Wahlrecht  und  namentlich
  durch  die  Ausdehnung  der  Selbstverwaltung  zur  praktischen  Bethätigung
am  Staatsleben  berufen  sind,  ist  eine  erhebliche  Verbreiterung  der  politischen
Vorbildung,  wie  auch  TEznEr  betont,  geradezu  unentbehrlich.  Aber  selbst
in  grossen  Verhältnissen  steht  es  damit  weit  ärger,  als  der  Fernstehende  ahnt.
Um  so  dankenswertber  erscheint  der  von  Exner  gegebene  Anstoss.

Durchaus  zuzustimmen  ist  dem  Bemühen  Tezxer’s,  das  Naturrecht  gegen
ExNErR’s  einigermassen  wegwerfende  Behandlung  in  Schutz  zu  nehmen.  Die
neuerdings  wieder  mit  besonderer  Heftigkeit  aufgenommenen  Angriffe  gegen
das  selige  Naturrecht  rennen  offene  Thüren  ein,  sofern  sie  sich  gegen  die
naturrechtliche  Staatsphilosophie  als  eine  allgemeingiltige,  objektive  Wahrheit
  richten;  dagegen  kann  die  Bedeutung  jener  Philosophie  als  geistiger  Motor
der  politischen  Entwicklung  gar  nicht  hoch  genug  bewerthet  werden.  Nach
dieser  Seite  hin  hat  die  naturrechtliche  Anschauung  in  der  Geschichte  der
Ideen  kaum  ihres  Gleichen.  In  einem  gewissen  Zusammenhange  hiermit  steht
es  auch,  dass  ExnErR,  wie  TEZNER  richtig  hervorhebt,  die  Einwirkung  leitender
Individuen  auf  den  Gang  der.  geschichtlichen  Ereignisse  doch  wohl  unterschätzt;
  er  folgt  dabei  einer  Richtung,  die  die  frühere,  zweifellos  oberflächliche
  und  falsche  Ueberschätzung  der  grossen  „Macher“  in  der  Geschichte
durch  das  entgegengesetzte  Extrem  auszugleichen  meint.  Indessen  ist  ein
weiteres  Eingehen  auf  diese  letzte  und  tiefste  Frage  geschichtlicher  Auffassung
  in  diesem  Rahmen  nicht  möglich.

Tezner’s  Schrift  beruht  nicht  nur  durchweg  auf  ernster  Denkarbeit,
sondern  sie  regt  auch  zu  solcher  Denkarbeit  lebhaft  an,  selbst  wo  man  die  Ansichten
  des  Verf.  nicht  zu  theilen  vermag.  Und  eine  bessere  Wirkung  kann
kein  Autor  seiner  Schrift  wünschen.

Wannsee  bei  Berlin.  Dr.  H.  Preuss.

Ausgewählte  Urkunden  zur  Verfassungsgeschichte  der  Deutsch-Oesterreichischen
  Erblande  im  Mittelalter.  Mit  Unterstützung
  des  k.  k.  Ministeriums  für  Kultus  und  Unterricht  herausgegeben
  von  Dr.  Ernst  Freiherr  von  Schwind  und  Dr.  Alphons
Dopsch.  Innsbruck,  Verlag  der  Wagner’schen  Universitätsbuchhandlung,
  1895.  XX  u.  47558  M.  12.—..

Das  Buch  soll  zunächst  für  den  akademischen  Gebrauch  in  Uebungskollegien
  und  Seminaren  dienen,  bietet  aber  über  diesen  nächsten  Zweck