Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LVII. Band. (57)

Samstag  de  den  12.  Mutz  1892.  4  Jahrgang.  àö-  6.

Dr.  J.  K.  Seuffert·-Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

nhalt:  Mltthellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kal.  Bayer.  Obersten
2½  MWthetungen  in  München:  W—  And  ———  #  ern

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.
Bayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.

Civikrecht  und  Civilprozeß.

Nachträgliche  Einwendungen  gegen  einen
im  Mahnverfahren  ergangenen  Vollstreckungsbefehl.
  Hinfälligkeit  des  letzteren  wegen  eines
Widerspruchs  gegen  den  Zahlungsbefehl.  Zustellung
  desselben.  Babette  P.  erwirkte  am  25.  Mai
1887  bei  dem  Amtsgerichte  H.  gegen  Kunigunda  P.
wegen  eines  durch  Urkunde  vom  1.  März  1886  bewiesenen
  Anspruchs  von  6857  Mark  14  Pfennig  einen
bedingten  Zahlungsbefehl,  welcher  durch  Beschluß  des
genannten  Gerichtes  vom  14.  Juni  1887  für  vorläufig
vollstredbar  erklärt  wurde.  Gegen  den  letzteren  erhob
Kunigunda  P.  mittels  eines,  bei  dem  Amtsgerichte  H.
eingereichten  Schriftsatzes  vom  28.  Juni  1887  die  Einwendung,
  daß  ihr  der  Zahlungsbefehl  vom  25.  Mai
dess.  Jahres  nicht  zugestellt  worden  sei,  und  verband  damit
  den  Antrag,  „in  Gemäßheit  des  §  638  der  CPO.
ohne  vorgängige  mündliche  Verhandlung  Entscheidung
dahin  zu  erlassen,  daß  der  Vollstreckungsbefehl  vom
14.  Juni  1887,  soweit  derselbe  gegen  Kunigunda  P.  ge-Neue

  Folge.  Band  XXXVII.