Gründung der Mark Brandenburg. 9
anerkannt. Eine spät aufgezeichnete Erzählung, die sich mit bekannten
Thatsachen, z. B. dem Alter des jungen Markgrafen nicht leicht ver-
einigen läßt und das Gepräge einer unverbürgten Tradition an der
Stirn trägt. Man hat sie nicht selten ganz und gar verworfen; aber
von einem gleichzeitigen glaubwürdigen Chronisten wird doch bezeugt 9
daß Markgraf Albrecht bei dem Tode Heinrichs als dessen Erbe ei
treten konnte und eingetreten ist. Vermuthlich war diese Bestimmung
der Preis, um welchen Heinrich trotz der auf früheren Verleihungen
beruhenden Ansprüche der
Markgrafen, so lange er lebte, als Herr von
Brandenburg geduldet wurde. Man barf ohne Bedenken annehmen,
daß es nicht sowohl unmittelbare Ueberwältigung war, durch welche
Brandenburg an Markgraf Albrecht den Bären, gelangte, als die Ueber-
legenheit des christlich-deutsch Princips überhaupt, welches in einem
persönlichen Verhältniß zwischen beiden Dynasten ihren Ausdruck fand.
Ohne Gewalt
vurde jedoch auch die Besitz nahme von Bran den.
burg nicht zu Stande gebracht.
Noch lebte Heinrich u
schen Verwandten waren nicht geneigt, die
Erbschaft aufzugeben, auf
die sie rechneten, als jene Combination sich auflöste, auf welcher
die bisherigen Erfolge großentheils beruhten. Bei dem Tode Lothars
trennte sich das Kaiserthum wieder vom Herzogthum. Das Kaiserthum
kam an den nächsten Agnaten der Salier, den ersten Hohenstaufen.
Das Herzogthum Sachsen wurde für den Enkel Lothars von seiner
Tochter, der dem welfischen Stamme angehört, in Anspruch genommen.
In dem Kampfe, der hierüber ausbrach, ist der Markgraf Al-
brecht selbst eine Zeitlang als Herzog von Sachsen begrüßt worden.
Für die Mark wäre es kein Glück gewesen, wenn es dabei sein Ver-
bleiben gehabt hätte; sie würde dann ein Bestandtheil des Herzog-
thums ohne Selbständigkeit geworden sein. In dem Kampfe zwischen
Welfen und Hohenstaufen, dem Herzogthum Sachsen und dem Kaiser-
thum sollte die Markgrafschaft sich entwickeln. Hätte der Hader immer
gedauert, so würde er der Befestigung der gemachten Erwerbungen
großen Eintrag gethan haben: wie denn einer der slawischen Ver-
wandten des verstorbenen Heinrich Gelegenheit fand, sich in den Besitz
von Brandenburg zu setzen. Von Zeit zu Zeit aber traten Momente
’s Verständnisses ein, die eine allgemeine Anstrengung der Streit-
fräfte nach Osten hin möglich machten. Der Kreuzzug Konrads II
veranlaßte selbst einen gemeinschaftlichen
Angriff der norddeutschen
1) Ann. Palid. ad a. 1150. Henricus de Brs #endu obüt cujus
A Vi. 85.)
heres factus est marchio Adelbertus. (Monum. X