388 Viertes Buch. Erstes Capitel.
. nd Monarchie erblich; dem terri—-
igt 8 un großen Intentionen hinzu, die aus der
lichen Gewalt entspringen. Wie aber diese verschiedene
Mittel u it 98 zulassen und auch die glänzendsten — ihre
M es. -koben: so treten den regierenden F Fürsten nicht selten schor
Lezeten in ihren Nachfolgern abweichende Be
s nicht ohne Conflicte bleiben kann; die ve sch hi
sich nicht selten mit einer gewissen Gei
Ein Conf ict dieser Art fand: nun **
G tẽ unkter folgte, die nicht die ei sein
Differenzen, die hieraus entsprangen, sind ni
hn selbst und für eine Sei ichte wie für seinen *
Feegierung matgebend geblieben ist. Eeden wir zuerst der Testa-
mente, in denen der Kurfürst über seinen Staat zugleich als grof
Fürst und als ein guter Hausvater zu verfügen meinte.
Vohl selten wird ein Fürst so viel testamentarische Verfügungen
detreen haben, wie Kurfürst Friedrich Wilhelm. Die erste ist bereits
hre 1651, als er F in seinen neimedn higte Jahre stand,
1 ). Sie Ausdruck der
4l it gegen ( 2 tigen, der ihn mit zeitlicher
Würde und Herllichkeit usgestattet habe. Von einer Bestimmung
über die gesammten V *i- wie e damals waren, konnte dabei
noch keine Rede sein: den Verträgem gemd hätten die
Landschaften in verschiedene He Der Kurfürst
uchte darin bauptsächlich n die „ Zuhumft seiner? M Mutter, die noch lebte, und
seiner oranischen Gemahlin sicherzustellen; die letzte in VBeziehung auf
die reiche Mitgift, die sie ihm zugebracht und die er zum Besten des
Landes verwendet habe. Anders gestalteten sich die Dinge, als ein
Eerbe, Carl Emil geboren war, dem nun die Landschaften sämmtlich
1) Cöln an der Spree, 6. Martii. Es enthält zugleich die Bitte, daß
Gott ihn bei der wahren Erkenntniß seines seligmachenden Wortes erhalten
möge.