Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 25. und 26. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Genesis des Preußischen Staates. (25)

    
  
Viertes Buch. Erstes Capitel. 
      
betalen bleiben 2 in 2 s aältas- bemühte er sih die 
linie zwil chen beiderlei Befugnisse en zu ziehen. 
  
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1) In dem Testament von 1680 heißt es: „Solchem nach ordenen 
und wollen Wir, daß Unser Vielgeliebter Zweyter Sohn erster che, Herr 
Ludwig, Marggraf etc. etc. alle und jede ein- und aufkünfften des Fürsten- 
thums Minden ohn unterschied haben, einnehmen und behalten, und Zu Ihrer 
ld. Fürstlichen Unterhalt anwenden auch ihre Residentz in gedachtem Fürsten- 
         
  
 
	        
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