Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 25. und 26. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Genesis des Preußischen Staates. (25)

Uebergang der Regierung auf Friedrich III. 
  
      
  
   
Meinung war nun Friedrich 
Pri Ssr den 6 rund- 
     
  
  
     
    
   
   
  
  
„Nachdem malen *“ secbige Tef sta ? Er un agesete dieses churfürstlichen 
Hauses und in opera wider das kestamentum Alberti Kebnl is und 
genannten Gerauischen Bertrag das ernstliche Verbot aller Ve 
Land und Leuten, darin mit vielen und heuren Worten ge s find 
streiten.“ D Kurfürste achten Bedenken und Soristen 
vom 11//21. Juni 169 8 und 2/12. Febr. 1 1692; — aber er erkklärt. sich bere 
dem Markgrafen soviel emolumenta zufließen zu lasser m 
Fürstenthum Halberstadt zugeflossen wären. Der Mar tg graf Philipp Will 
nimmt dies an „aus den eigenhändig und pro ins ructione zeterna eines 
seitlichen Churfürsten von Brandenburg hinterlassenen monumento (seines 
Vaters) ersehe er, wie höchst schädlich Se. Gnaden alle Zertheilung und Trans 
ferirung von Land und Leuten geachtet; und selbige ernstlich verboten, woraus 
desselben eigentliche und wahrhafte Intention, alle Lande zusammen und für 
den Churfürsten allein zu halten sattsam erhelle.“ Der Kurfürst besteht mehr 
anf den alten Hausverträgen; der Markgraf wird haupti sächlich durch den In- 
halt der väterlichen Vermahnung bestimmt. 
1) Ich schöpfe hier aus einem Actenconvolut des öniglichen Hausarchivs, 
das vielleicht einer noch eingehenderen Benutzung würdig wäre. Hier genüge es 
  
   
  
    
    
    
    
 
	        
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