Contents : Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 25. und 26. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Genesis des Preußischen Staates. (25)

Analekten.

 
 
  

domisch  Cattollische,  vndt  haben  Ihr  offendtliches  exercitium,  iedoch
Onen  nicht  weitter  verstattet,  als  wie  Sie  es  Anno  1624  gehabt,
ondt.  gebraucht  haben,  Dabey  muß  man  Sie  schutzen,  ein  mehrers  aber  ist
Ihnen  keines  weges  einzureumen,  Was  nun  die  Romische  Cattollisck
Cleuischen  vndt  angehorigen  Landen  betrift,  da  Sein  die!  bteversallen,  welche
.  hnen  von  Churfurst  Johann  Sigismundt,  undt.  Georg  Wilhelm  gegeben
worden  sein,  auch  hernachmals  den  Stenden  von  mir  sein  confirmiret  worden,
Selbige  Revers  habt  Ihr  in  hoher  acht  zu  haltten,  den  in  Kra
en,  die  Stende  Meinen  Herrn  Vattern  ondt  mich  fur  Ibren  elbberrne  er—
kandt  ondt  angenommen  haben,  derhalben,  sein  die  #t  St  h
daben.  zu  zse  vndt  eines  W  verstatten

 
 
  
    
 

 

 

 

 
       
 
   
    
 
 
 
 
 

 

 

    
 

 

   

      
 

-ett  lische  m  kige  uns  heuhen  darin,  dos  Ihre  1  neligion  in
ehörige  ,  zuzulassen  seien,  darin  ist  teine  Conivens,  sondern
eine  freie  zu  zu  "suesuan  Ihres  abergleubischen  hlaubens  bewilliget,  zurrchert
bin  Ich  das  Sich  deren  Leutte  genugsamb  fi  .
Geistliche,  so  diese  Reversallen  anders  außlegen.  ondt  expliciren  werden,  Ich
aber  hab  selbige  Allzeit  also  wie  es  der  kare  een  mitt  Sich  8
verstanden,  dahero  auch  selbige  We  «-  "  sfen  n9

den  Euangelischen  zum  dn  gchenen  n  Pruc  *  Ar

freiheitt  in  Seinen  danden,  Romisch

mochten,  W  R  che  G  sz  li
den  Euch  *  eine  für  Ihren!  S  Epi  S  3
die  vorigen  Hertzogen  von  Cleue,  dafur  *  erlennen  mussen,  des  .
vndt  der  Bischoffen  Bullen,  decretta  vnd  befell,  nicht  pariren,  sondern  Sich
einig  vndt  allein  ahn  Euch  haltten,  So  seidt  Ihr  schuldig  Ihnen  allen  schutz
zu  leisten,  da  Sie  aber  dem  herkommen  zu  wider  handeln  wolten,  ondt  einen
anderen  Episcopum  oder  JSupremum  in  diesen  Landen  erkennen  mochten,  so
seind  selbige  erstlich  mitt  gelde  zu  bestraffen,  welche  Straffen  den  Kirchen  oudt
der  Vuiersitet  Düßburg  zu  besserer  Vuterhaltung  zugelegt  werden  konnen,
wen  aber  solches  nicht  bey  Ihnen  verfangen  möchte,  ondt  Sie  in  Ihrer  bosheit
  vndt  uugehorsam  verharrten,  So  kan  man  selbige  absetzen,  vndt  andere
Romische  Cattollische  ahn  Ihre  stelle,  die  da  gehorsam  leisten  hinwiderumb
setzen.  Die  Canonicatten  ondt  prebenden  so  verfallen,  habt  Ihr  zu  Vnterhaltung
  der  Reformirten  als  Lutterischen  Kirchen,  Predigern  ondt  schullen,  in
gesambten  Cleuischen,  Gulischen,  Bergischen  ondt  Märckischen  Landen  anzuwenden,
  Solches  aber  ist  also  zu  verstehen,  D  ronic:  Eueren
turno  verfallen.  das  die  Romische  Cattollische,  Eich  fur  ein  gewisses  Deßwegen
mit  den  Enangelischen  abfinden,  weill  man  Ihnen  solche  nicht  entziehen  oder
nehmen  kan.  Die  Vniuersitetten  so  in  Eweren  Landen  vorhanden,  selbige
wollet  Ihr  Euch  zum  hochsten  befollen  sein  lassen.  vnd  muß  dahin  fur  allen
Dingen  gesehen  werden,  das  furnehme  gelartte  Leutte  zu  professoren  auge—
nommen,  vndt  bestaldt  werden,  Dauon  Ihr  zuforderst,  voudt  den  die  Vuinmersitet
  ehre  vndt  Ruhm  haben  mogen,  auch  wan  Straffen  oder  sonsten  was
vorfille,  So  Eweren  Cammer  intraden  nicht  abgengig,  solches  Ihnen  zu  Ihrer
besseren  Unterhaltung  zu  wenden  konnet,  zu  dem  ende  kan  auch  der  viertte