Carl IV. und die Mark. 55
Benutzung der Umstäͤr Amhlich —-
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» ohne auf das Anre * der
enburgischen Linie NRü t zu cnen diese hielt sich nun auch
ihrerseits für berechti 4, von den verwandtschaftlichen Verhältnissen
abzusehen.
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nun auch mit dem in B . ·« zu weige des baieris en
Hauses in eine solche. Sie * von einer 9*8 außerordentlichen Natur.
Im Februar 1368 ieß si ch e iant in Dberbaiern —–"*“
im März dieses I Vaher ö E rung
mit Carl IV, lche sz ..
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scheinlichkeit, freilich noch Gewißbheit vorauchusehen
daß er und sein Brude Otto ohne männliche Descendenz verstekben
sollten, wurde der Sohn und eventuell der Bruder des Kaisers, die
in die Brüderschaft und Erbschaft der? Markgrafen aufgenommen seien,
zu Erben derselben bestinmt, sie sollten sogleich den Titel Markgrafen
führen. Das Abkommen
wurde so feierlich, als möglich getraffen von
den Kurfürsten für statthaft erklärt und im Namen des —- Reich hes be—
stätigt. Ba -
Erzbischof von Magdeburg unterstützt, empfing er de Huleigung ! der
Städte, denen dagegen die ihnen von den früheren Markgrafen er-
theilten Privilegien gewährleistet wurden.
Es war gleichsam eine Allianz zwischen der märkischen Land-
schaft und dem Hause Luxembure r6 zur Ausschließung des baierischen,
bei der noch einige dynastische Formen gewahrt wurden, unter der
Autorität des römisch-deutschen Reiches. Doch war die Sache damit
noch nicht ausgemacht: sie gestaltete sich zu einer großen euro-
päischen Controverse. Zwischen den drei östlichen Reichen: Unga
Polen und Böhmen schien es nicht selten zu ensten Conflicten
kommen zu müssen. Ungarn und Polen waren in der Regel verbündet,
die unter Carl IV emporkommende Macht von Böhmen reizte ihre Eifer-
sucht. Sie traten dann in Bund mit den deutschen Fürsten, welche
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