Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 25. und 26. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Genesis des Preußischen Staates. (25)

60 Erstes Buch. Drittes Capitel. 
  
  
dem Hause Anjon, welches durch eine allgemeine geistlich-weltliche Com- 
bination zerst den Arpaden und dann den Piasten nachgefolgt war 
und ihnen in König Ludwig einen Herrscher gegeben hatte, der seinen 
Beruf verstand, fehlte es an männlicher Rachkommenschaft.“ Wi 
r Lux e nburger Jürse « 
    
        
   
    
    
  
    
p gazenyeliden! in öhmen, in 7 gewisser dinsich d die v26. 
Brandenburg ersetzt hatten, so schien es nicht anders, als 
dem Hause Anjon entweder in den paal # alesen oder 
d padischen Reiche nachfolgen würden. Der obe 
gemeine Vernittler i von „Opbeln,, batt itten in !;2:i! zer- 
würfnissen zwischen Carl I# Kön 
jüngeren Sohnes des ersteren mit einer * Töchter - 
gspksplutkt dieser Gedanke war nachher fesgehalten worden. Es erhellt 
nicht mit B Simmuke. ob Ludwig, indem er seine ältere Tochter Maria 
Markgrafen Sigismund von Brandenburg und die jüngere 
Herzoc Wilhelm von Oesterreich verlobte, wirklich 
den ( Ger danken gebabt hat, wie man wol annimmt, Ungarn mit 
Oesterreich und Polen dagegen mit Brandenburg zu verbinden: der 
Natur der Sache hütte! es efä ensrnnen. Die beiden vorlie- 
kanier in * 
  
    
ob sie nun auch 
     
       
  
      
   
   
  
  
  
  
   
  
  
      
  
  
     
sie das innigste 
g zu vereinigen · das würde dann « au 6 
2 geworden war, zu erhalten undW 
der Wendiandicen 
  
    
   
der Orden eine zuss en 
4 welche sich selbst un das 2 
      
.# 
Türlen — 
  
  
Trotz manche FHerrfabrt nach Litthauen nternmnen. Un 
langten wie aus dem übrigen eutschland 
  
    
Furopa, so besonders aus D 
Kriegsgäste an, um an dem Kampfe gegen das Heidenthum Theil zu 
  
  
Macht, als der Kaiser ihm gestattete. Aber bei der Verkündigung der Wahl 
im Reiche und bei den folgenden Verhandlungen mit den römischen Stuhle 
wurde er übergangen; die Verhandlungen wurden im Namen Sigismunds 
geführt, an den der Besitz der Mark, auf welchem die Kurwürde beruhte, über- 
gegangen war. (Vergl. Weizsaecker, Deutsche Reichstagsakten Bd. I, S. 4.) 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.