240 Zwölftes Buch. Zweites Capitel.
Emdener Stadtwesens; nicht ohne populäre Bewegung, welche die
preußischen Truppen ruhig gescheben ließen, ward dieselbe vollzogen:
der preußische Kammerdirector brachte hierauf die bisherigen Streitig-
keiten zwischen der Stadt und der Landschaft in einer einzigen Sitzung
zum Austrag.
Das Land, dessen eigenes Werk dies war, gelangte dadurch erst
zu einer haltbaren Ordnung. Unter der königlichen Oberaufsicht wur-
den die Landesmittel um vieles besser verwaltet, als jemals früher,
und alle Einzelnen in ihren Leistungen erleichtert. Es hatte seine
Schwierigkeit, die Ansprüche der preußischen Administration mit einer
auf freiem Accord beruhenden Verfassung auszugleichen; oft hat die
neue Domänenkammer zur Beobachtung derselben angehalten werden
müssen; doch geschah es, zu allgemeiner Genugthuung.
Als Friedrich im Jahr 1751 seinen ersten Besuch in Ostfries-
land machte, ward er mit einem Jubel empfangen, wie er keinem der
alteinheimischen Fürsten jemals zu Theil geworden war. Die mari-
timen Bestrebungen des großen Kurfürsten wurden wieder aufgenommen:
zu dem Ganzen des Staates trug Ostfriesland besonders dadurch bei,
daß es durch seine Häfen einen Zusammenhang mit der entferntesten
östlichen Welt, Bengalen und China eröffnete. In Emden ward eine
asiatische Handelscompagnie gegründet, deren erste Unternehmungen
große Hoffnungen und allgemeine Theilnahme erweckten 7).
Eine provinziale Verfassung auf der Grundlage, wie die ostfrie-
sische, bildete allerdings eine große Ausnahme in dem preußischen
Staatswesen, wo sonst überall die von dem Reiche übertragenen oder
sonst überkommenen fürstlichen Gerechtsame ein durchgreifendes Ueber-
gewicht behaupteten; doch waren die Stände auch anderwärts wenig-
stens nicht ganz beseitigt; unter Friedrich II trat vielmehr die Rück-
sicht auf Stände und ihre Theilnahme wieder stärker hervor als früher.
Namentlich geschah dies bei einem Unternehmen, das in die ersten
Friedensjahre fällt, wo man es an sich nicht suchen sollte, das auch
allerdings noch ganz andere Tendenzen in sich schließt, der Umbildung
des Gerichtswesens.
1) Vgl. überhaupt Wiarda's oflfriesische Geschichte im 7. und 8. Bande; —
die mir neben den Acien sehr nützlich war.