Contents : Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 29. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. (29)

240  Zwölftes  Buch.  Zweites  Capitel.

Emdener  Stadtwesens;  nicht  ohne  populäre  Bewegung,  welche  die
preußischen  Truppen  ruhig  gescheben  ließen,  ward  dieselbe  vollzogen:
der  preußische  Kammerdirector  brachte  hierauf  die  bisherigen  Streitigkeiten
  zwischen  der  Stadt  und  der  Landschaft  in  einer  einzigen  Sitzung
zum  Austrag.

Das  Land,  dessen  eigenes  Werk  dies  war,  gelangte  dadurch  erst
zu  einer  haltbaren  Ordnung.  Unter  der  königlichen  Oberaufsicht  wurden
  die  Landesmittel  um  vieles  besser  verwaltet,  als  jemals  früher,
und  alle  Einzelnen  in  ihren  Leistungen  erleichtert.  Es  hatte  seine
Schwierigkeit,  die  Ansprüche  der  preußischen  Administration  mit  einer
auf  freiem  Accord  beruhenden  Verfassung  auszugleichen;  oft  hat  die
neue  Domänenkammer  zur  Beobachtung  derselben  angehalten  werden
müssen;  doch  geschah  es,  zu  allgemeiner  Genugthuung.

Als  Friedrich  im  Jahr  1751  seinen  ersten  Besuch  in  Ostfriesland
  machte,  ward  er  mit  einem  Jubel  empfangen,  wie  er  keinem  der
alteinheimischen  Fürsten  jemals  zu  Theil  geworden  war.  Die  maritimen
  Bestrebungen  des  großen  Kurfürsten  wurden  wieder  aufgenommen:
zu  dem  Ganzen  des  Staates  trug  Ostfriesland  besonders  dadurch  bei,
daß  es  durch  seine  Häfen  einen  Zusammenhang  mit  der  entferntesten
östlichen  Welt,  Bengalen  und  China  eröffnete.  In  Emden  ward  eine
asiatische  Handelscompagnie  gegründet,  deren  erste  Unternehmungen
große  Hoffnungen  und  allgemeine  Theilnahme  erweckten  7).

Eine  provinziale  Verfassung  auf  der  Grundlage,  wie  die  ostfriesische,
  bildete  allerdings  eine  große  Ausnahme  in  dem  preußischen
Staatswesen,  wo  sonst  überall  die  von  dem  Reiche  übertragenen  oder
sonst  überkommenen  fürstlichen  Gerechtsame  ein  durchgreifendes  Uebergewicht
  behaupteten;  doch  waren  die  Stände  auch  anderwärts  wenigstens
  nicht  ganz  beseitigt;  unter  Friedrich  II  trat  vielmehr  die  Rücksicht
  auf  Stände  und  ihre  Theilnahme  wieder  stärker  hervor  als  früher.
Namentlich  geschah  dies  bei  einem  Unternehmen,  das  in  die  ersten
Friedensjahre  fällt,  wo  man  es  an  sich  nicht  suchen  sollte,  das  auch
allerdings  noch  ganz  andere  Tendenzen  in  sich  schließt,  der  Umbildung
des  Gerichtswesens.

1)  Vgl.  überhaupt  Wiarda's  oflfriesische  Geschichte  im  7.  und  8.  Bande;  —
die  mir  neben  den  Acien  sehr  nützlich  war.