Full text : Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

Ergänzungsblatt  8
zum  Hebammen-Lehrbuch  Seite  80
(Ministerial-Erlaß  vom  21.  Mai  1902).

Auf  Seite  80  ist  hinter  der  Ziffer  3  des  8.  107
und  dem  Ergänzungsblatt  3  einzuschieben:

„An  Stelle  des  Lysols  kann  auch  die  Kresolseife  (liquor
Cresoli  saponatus)  Verwendung  finden.  Die  Flasche  muß
die  deutliche  und  haltbare  Aufschrift  tragen:  „Vorsicht!
Kresolseife!l  Nur  gehörig  verdünnt  und  nur  äußerlich  zu
gebrauchen.“  Zum  Abmessen  ist  ein  Glasgefäß  mit  Marken
für  je  5,  10  und  20  Gramm  erforderlich.

In  allen  Fällen,  in  denen  das  Lehrbuch  dreiprozentiges
Karbolwasser  vorschreibt  (§8.  71,  113,  237,  238,  296,
302,  303,  312)  darf  ein  prozentiges  Kresolseifenwasser  und
da,  wo  das  Lehrbuch  ein=  bis  zweiprozentiges  Karbolwasser
verlangt  (58.  245,  246,  310)  einhalb-(/5/  prozentiges
Kresolseifenwasser  gebraucht  werden.

Das  Kresolseifenwasser  wird  bereitet,  indem  zu  einem
Liter  lauwarmen  Wassers  in  einer  reinen  Schüssel  oder
Flasche  unter  beständigem  Umrühren  oder  Unschütteln
10  Gramm  Kresolseife  behufs  Herstellung  von  einprozentigem
Krefolseifenwasser  oder  5  Gramm  zur  Gewinnung  von  einhalbprozentigem
  Kresolseifenwasser  zugeschüttet  werden.  Niemals
  darf  die  Hebamme  die  Mischung  der  Kresolseife  und
des  Wassers  in  der  Spülkanne  vornehmen.“