Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Wahlgesetz. 17 
Nachtrag 
  
   
   
   
   
Stand 
oder 
Gewerbe 
   
  
   
   
   
Wohnort 
    
  
  
Vorname 
Lfde. No. 
Nach- 
wahtBemerkungen 
   
   
der Wähler 
  
     
        
    
    
Fried- 
rich 
       
Philipp 55 Bauer Clausdorf 
     
    
    
  
     
    
Barbier 
   
Kaul Ernst 26 
Abgeschlossen *) N............... .... den. en 
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.) 
(Unterschrift.) 
  
Daß die vorstehende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom 
ten 18. bis zum tzen 18.. . zu Jeder- 
manns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name 
des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl acht 
Tage vor dem Wahltermine in ortsũblicher Welse bekannt gemacht worden sind, wird 
hierdurch bescheinigt. 
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.) 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
  
*) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: 
„mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem 
Haupt-Exemplar der Wähler-Liste völlig übereinstimmt,“ 
und in der Bescheinigung über die Auslegung statt der Worte: 
a„die vorstehende Wähler Piste zu schreiben“: „das Haupt-Exemplar der vor- 
stehenden Wähler-Liste“. 
v. Nauchhaupt, Handbuch der deutschen Wahlgesepe. 2
	        
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