Wahlgesetz. 17
Nachtrag
Stand
oder
Gewerbe
Wohnort
Vorname
Lfde. No.
Nach-
wahtBemerkungen
der Wähler
Fried-
rich
Philipp 55 Bauer Clausdorf
Barbier
Kaul Ernst 26
Abgeschlossen *) N............... .... den. en
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.)
(Unterschrift.)
Daß die vorstehende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom
ten 18. bis zum tzen 18.. . zu Jeder-
manns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name
des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl acht
Tage vor dem Wahltermine in ortsũblicher Welse bekannt gemacht worden sind, wird
hierdurch bescheinigt.
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.)
(Siegel.) (Unterschrift.)
*) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen:
„mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem
Haupt-Exemplar der Wähler-Liste völlig übereinstimmt,“
und in der Bescheinigung über die Auslegung statt der Worte:
a„die vorstehende Wähler Piste zu schreiben“: „das Haupt-Exemplar der vor-
stehenden Wähler-Liste“.
v. Nauchhaupt, Handbuch der deutschen Wahlgesepe. 2