566 Sachsen-Meiningen.
Wird eine dieser Vorschriften verletzt, so hat der Präsident das Recht
den Redner zur Ordnung zu rufen resp. zur Sache zu verweisen.
Jedem Mitglied ist es gestattet, schriftlich dagegen Einspruch zu
thun, worauf der Landtag in der nächsten Sitzung ohne Discussion darüber
entscheidet.
§ 22. Wenn in Folge von Verstößen gegen die Ordnung die
Discussion einen ordnungsriidrigen, leidenschaftlichen Character an-
nimmt, so kann der Präsident rücksichtlich nach vorhergehender Erinnerung
die Sitzung auf der Stelle schließen.
Verletzt ein Mitglied des Herzogl. Staatsministeriums die Ordnung,
so steht dem Landtag daneben das Recht der Beschwerde bei dem
Herzog zu.
23. Auch vor Erschöpfung der Rednerliste kann die Debatte auf
Antrag von 3 Mitgliedern durch Beschluß des Landtags vertagt oder
beschlossen werden. Vor der Abstimmung wird die Rednerliste verlesen.
Mit Schließung der Debatte können die noch eingeschriebenen Redner
nicht mehr zum Wort zugelassen werden. Die bereits geschlossene Debatte
wird nur auf förmlichen Beschluß des Landtags wieder eröffnet.
C. Anträge.
§# 24. Alle Anträge der Mitglieder des Landtags müssen die Eingangs-
formel enthalten:
„der Landtag wolle beschließen 2c.“
und mindestens von 3 Mitgliedern unterzeichnet oder unterstützt sein.
Ist dies nicht der Fall, so können Verbesserungsanträge nicht zur Ab-
stimmung gebracht, selbstständige Anträge nur als Petitionen behandelt
werden.
§225. Jeder Antrag muß schriftlich übergeben werden und wird
zunächst zum Druck bestimmt. Er kann zu jeder Zeit zurückgezogen,
jedoch von einem andern Mitglied wieder aufgenommen werden, ohne
daß er dann einer Unterstützung bedarf.
§ 26. Verbesserungsvorschläge oder Anträge auf motivirte Tages-
ordnung, wenn sie während der Debatte in der gehörigen Form über-
geben sind, kommen sofort zur Verhandlung, wenn nicht der Landtag
Rückverweisung der Sache an die Commission beschließt.
§ 27. Bei Gesetzentwürfen kann die Verhandlung in eine General-
und Specialdebatte getheilt werden. Erstere findet über das Ganze und
Grundsätzliche des Vorschlags, letztere über die einzelnen Artikel und die
dazu gestellten Anträge statt.
8 28. Interpellationen an die Mitglieder des Staatsministeriums
müssen schriftlich formulirt und von 3 Mitgliedern unterstützt dem
Präsidenten überwiesen werden, und werden, falls das befragte Mit-
glied des Herzoglichen Staatsministeriums nicht zur sofortigen Be-
antwortung sich bereit erklärt, in einer der nächsten Sitzungen erledigt.
Eine weitere Discussion auf die geschehene Beantwortung kann nur
nach Beschluß des Landtags erfolgen.