Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnung. 611 
und wann deren Beantwortung erfolgen solle. Wird die Beantwortung 
zugesagt, so wird an dem dafür bestimmten Tage zunächst dem Inter- 
pellanten zur näheren Ausführung der Interpellation das Wort erteilt. 
An die Beantwortung der Interpellation darf sich eine sofortige 
weitere Besprechung des Gegenstandes derselben anschließen. 
Die Stellung eines Antrages bei dieser Besprechung ist unzulässig. 
Es bleibt aber jedem Abgeordneten überlassen, den Gegenstand in Form 
eines Antrages weiter zu verfolgen. 
*25. Nach Schluß des Landtags bleiben der Präsident und der 
Sekretär (das Bureau) noch insoweit und solange in Tätigkeit, als zur 
definitiven Abwickelung der Geschäfte erforderlich ist. « 
Die letzte Amtshandlung des Bureaus bildet die Ubergabe des 
ständischen Archivs und der Landtagssiegel an den Landtags-Ausschuß. 
(Art. 45 des Verf.-Gesetzes). 
#§# 26. Jedem Abgeordneten ist eine Ausfertigung dieser Geschäfts- 
ordnung zuzustellen. 
Letztere bleibt solange in Gültigkeit, bis deren Abänderung von dem 
gegenwärtigen oder einem späteren Landtage beschlossen wird. 
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