Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

662 Waldeck und Pyrmont. 
#muche Die namentliche Abstimmung findet auf den Antrag 
Anirag'e# von fünf Mitgliedern statt. 
onthaltung der 44. Kein Mitglied kann sich der Abstimmung enthalten, es sei denn, 
absiimmns. daß folches von der Kammer genehmigt würde. 
Sescluslabigleit *45. Zu einem Beschlusse ist die Anwesenheit von wenigstens zwei 
Versammlung. Dritteln der Mitglieder erforderlich. 
Im Fall der Stimmengleichheit wird der Antrag als abgelehnt be- 
trachtet. 
VI. Eingaben. 
46. Eingaben an die Kammer sind schriftlich einzusenden. Sie 
werden sämmtlich mit kurzer Angabe ihres Inhaltes in ein fortlaufendes 
Verzeichniß eingetragen. 
5* 47. Deputationen werden zu den Sitzungen nicht zugelassen. 
VII. Vorübergehende Bestimmungen. 
"* 48. Die vereinbarte Geschäftsordnung bleibt für die Dauer der 
Wahlperiode in Geltung. Abänderungen können nur in gewöhnlicher 
Weise beantragt werden.
	        
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