13 —
rechtlichen Betrachtung abgerissen. Eine Zäsur entsteht im
Rechtsleben; die neuen Organe haben ihr Recht nicht übernommen.
Ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit ihres Seins, ihrer Organeigenschaft
ist unmöglich, weil das Recht, an dem jene gemessen
werden könnte, untergegangen ist.
Die neuen Organe entnehmen ihre Rechte vielmehr
der reinen, unjuristischen Tatsächlichkeit.
Wirhabenhieralso,rechtlich betrachtet, genau
denselben Fallvor uns, wie bei der'Staatsgründung.
In beiden Fällen entnehmen die höchsten Organe ihre Rechte der
reinen nackten Tatsächlichkeit. Die unabweisbare Folgerung aus
‚dieser Sachlage besteht darin, daß mit der gewaltsamen
Beseitigung der verfassungsgesetzgebenden Organe
das Subjekt des Staates selbst untergeht. Wenn das Recht»
‚die Normen untergegangen sind, an denen die Legitimität der neuen
Staatsgewalt gemessen werden könnte, so muß gleiches von der
Person des Staates angenommen werden. Reine Tatsächlichkeit,
insbesondere ein tatsächlicher Vorgang von
solcher Bedeutung, wie die Entfernung der höchsten
‘Organe, kann und darf esim Staatsleben niemals
geben. Wo eine solche Tatsächlichkeit gleichwohl eintritt, da
verschwindet mit Notwendigkeit, wenn auch nur für kurze Zeit, das
Subjekt des Staates. Ein neues tritt an seine Stelle. Daher tritt
bei jeder Revolution, bei jedem Staatstreich ein
‘Wechsel der Person des Staates ein. Es sind dies
‚die großen rechtlichen Zäsuren der Weltgeschichte.
Man kann diesem Gedanken auch folgende Fassung geben:
Wenn sich jemand mit Gewalt in den Besitz des höchsten Rechtes
setzt, wozu er nach der bisherigen Rechtsordnung unberechtigt ist,
so setzt er an Stelle der alten Ordnung eine neue Ordnung. Diese
neue Ordnung tritt alsbald an Stelle der alten, weil eine Volksgemeinschaft
niemals längere Zeit ohne staatliche Ordnung bestehen
kann, weil der Zwang der Verhältnisse alsbald zur Bildung eines
neuen Staates führt. Man kann aber aus der Notwendigkeit des
Bestehens einer staatlichen Ordnung als solcher niemals schließen,
daß der konkrete Staat immer derselbe bleibe.
Während alles andere Recht ein Erzeugnis des Staates ist,
während allem sonstigen Recht gegenüber der Staat das prius ist,
ıst die Verfassung eines Staates notwendig mit
diesem selbst gegeben. Keines kann ohne das andere be-