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stehen. Wer daher die Verfassung eines Staates umstürzt, zersört
diesen selbst. Die Erörterung der Fage, ob der Staat vor seiner
Verfassung oder die Verfassung vor dem Staat da sei, gleicht der
Frage, ob die Welt vor der Zeit oder die Zeit vor der Welt dagewesen
sei. In Wahrheit stehen und fallen beide zugleich. Ohne
Zeit keine Welt. Ohne Verfassung kein Staat.
Man mißverstehe den hier vertretenen Standpunkt ja nicht!
Der Staat, dessen Verfassung gewaltsam umgestürzt wird, bleibt
in politischer, historischer und wirtschaftlicher Beziehung derselbe
Staat. Nur nicht in rechtlicher Hinsicht. Und zwar ergibt sich
diese Annahme mit Notwendigkeit aus der Auffassung des Staates
als Person, als Subjekt des öffentlichen Rechts. Nur mit dieser
Auffassung ist es unvereinbar, den Staat während seiner ganzen
Geschichte als rechtlich identisch zu betrachten. Man kann die
Auffassung des Staates als Person ablehnen und eine andere Theorie
an ihre Stelle setzen. Aber man kann nicht diese Theorie aufstellen
und sich weigern, die daraus folgenden Konsequeuzen zu ziehen.
Für die heutige Staatsrechtswissenschaft ist aber die Auffassung
des Staates als Person die @rundauffassung, der alle anderen zu
weichen haben, aus der aber vielfach noch nicht die
letzten Konsequenzen gezogen sind.
Niemals kann ein Staat durch völlig fremde Individuen seinen
obersten ‘Willen erklären, sondern nur durch seine rechtmäßigen
Organe. Die entgegengesetzte Auffassung widerspricht ebenso allen
Prinzipien der Rechtswissenschaft wie der Logik. Und niemals
kann es rein tatsächliche Vorgänge, am wenigsten solche von höchster
einschneidender Bedeutung, im staatlichen Leben geben, weil
sich alle Äußerungen einer juristischen Person in rechtlichen Formen
vollziehen müssen, und reine Tatsächlichkeit innerhalb des staatlichen
Organismus überhaupt etwas Undenkbares ist. Rechtswidrige
Vorgänge von irgendwelcher Bedeutung innerhalb seines Gebieteskann
der Rechtsstaat nicht ignorieren und totschweigen. Gelingt
ihm die Beseitigung nicht, behaupten sich vielmehr die vom Standpunkt
der bisherigen Ordnung rechtswidrigen Zustände dauernd:
und finden sie allgemeine Anerkennung, so verlieren sie den Charakter
der Rechtswidrigkeit. Das Recht, die Ordnung, von der aus:
gesehen sie rechtswidrig sind, geht unter. Siehat das Feld geräumt
und ist von der Bühne abgetreten. Eine neue Ordnung ist an ihre:
Stelle getreten.