Volltext : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

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8.  28.
sm
E#  5
-—  M  M
Puffbohnen
1.  Gruppe  .  .  ..  .  ..  025  0,33  0,40
2.  im  übrigen  .  0,25  0,29  0,35
Grüne  Bohnen  (Buschund
  Stangen)
1.  Gruppe  .  .  .  .  .  ..  0,40  0,52  0l5
2.  im  übrigen  0,40  0,45  0,60
Wachs-  und  Perlbohnen
1.  Gruppe  8  .......  0,500,65  0,80
2.  Gruppe  B  0.50  0,57  0,70
Sifrischen  J.  —
1.  Gruppe  ..  .  .  ...  0,45  0,60  0,80
2.  im  übriggen  0,45  0.52  0,72
Süßkirschen  II.  Ware
(Preß--,  Brenn=  und
Marmeladenkirschen)  0),35  0,45  0,55
Saure  Kirschen  I.  Ware
1.  Gruppe  .  .  .  .  .  ..  0,60  0,75  0,90
2.  im  übrigen  0,60  0.70  0,85
Saure  Kirschen  II.  Ware  0,35  0,45  0,50
Stachelbeeren,  reif  und
unreif
1.  Gruppe  .  ..  .  .  ..  0.550  0,65  0,80
2.  im  übrigen  0,50  0,58  0,70
Johannisbeeren,  weiße
und  rote
1.  Gruppe  A  ..  .  .  0,5  0,55  0,70
2.  im  übrigen  0,45  0,52  0,65
Johannisbeeren,  schwarze  0,55  0,65  0,80
Erdbeeren  I.  Ware
1.  Gruppe  A  .  .  .  .  ...  1,20  1,50  1,80
2.  im  übriggen  1,20  1,40  1,60
Erdbeeren  II.  Ware
1.  Gruppe  A  ....  ...  0,75  1,00  1,25
2.  im  übrigen  0475  0,900  1),10
Walderdbeeren  2,00  2,40  2,70
Blaubeeren  ..«
1.  Gruppe  A.  045  0,60  0,80
2  im  übrigen  0,45  0,52  0.72
Himbeeren  in  kleinen  Pakkungen
  (nicht  Faßware)
1.  Gruppe  A  .  .  ....  1,50  1,80  2,10
2.  im  übrigen  1,50  1,70  1,90
Himbeeren  in  Fässern
(Preßhimbeeren)  1,30

Der  heeeaieis.  8  Blaubenen  versteht
sich  frei  Verladestelle.

5#2.
Der  Gruppe  A  (ogl.  81  dieser  Bekanntmachung)
werden  zugewiesen  die  folgenden  Ortschaften:
Stettin,  Stargard,  Stolp,  Stralsund,  Greifswald,
  Kolberg,  Köslin;

 

im  Kreise  Greifenhagen:
Hökendorf  und  Sydowsaue;

im  Kreise  Randow:
Altdamm,  Gotzlow,  Stolzenhagen,  Scholwin,
Rosengarten,  Finkenwalde,  Friedensburg,  Podejuch,
  Züllchow,  Frauendorf,  Pommerenzdorf,
Bollinken;

im  Kreise  Usedom-Wollin:
die  Seebäder  Swinemünde,  Ablbeck,  Heringsdorf,
  Bansin,  Zimowig,  Misdroy.

Der  Verkauf  der  n  8  1  genannten  Frühgemüse
  und  Obstsorten  darf  nur  nach  Gewicht  erfolgen.


Der  Bahnversand  von  Möhren  und  Karotten
mit  Kraut  ist  verboten,  ebenso  der  Verkauf  von
Rhabarber  mit  Blättern  wie  der  Verkauf  von  Mairüben
  mit  Kraut.

Den  Kommunalverbänden  bleibt  es  überlassen,
für  Wurzelspinat  niedri  gere  Höchstpreise  festzusetzen.

 

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Anderweitige  Höcht  spreise,  die  etwa  von  den
Kommunalverbänden  oder  von  der  örtlichen  Preiskommission
  für  die  in  §  1  genannten  Gemüse=  und
Obstsorten  bereits  festgesetzt  sind,  treten  vom  1.  Juli
ab  außer  Kraft.

§5.

Die  in  §  1  festgesetzten  Höchstpreise  bleiben  so
lange  in  Geltung,  bis  die  Preiskommission  der  Provinzialgemüsestelle
  anderweitige  Höchstpreise  festgesetzt
hat  und  deren  Veröffentlichung  in  der  „Pommerschen
  Tagespost“  oder  in  der  „Stettiner  Abendpost“
erfolgt  ist.

86.

Die  Bekanntmachung  der  Preiskommission  der
Provinzialgemüsestelle  vom  12.  Juni  tritt  vom
1.  Juli  ab  außer  Kraft.

Stettin,  den  27.  Juni  1918.

Preiskommission  der  Provinzialgemüsestelle.

Der  Vorsitzende.
In  Vertretung:
von  Magdeburg,
Regierungsrat.

des  Königlichen  Regierungspräsidenten
resp.  der  —8  Regierung.

303)  rif
für  die  Benukar  des  Bollwerks
zu  Nipperwiese.
Es  sind  zu  zahlen:
I.  An  Schiffsliegegeld.

A.  Von  allen  Fahrzeugen,  welche  an  das
Bollwerk  anlegen,  ohne  über  die  Ablage
  zu  löschen,  oder  zu  laden  und
zwar  für  jedes  Anlegen
oder  sofern  sie  länger  als  24  Stunden
liegen,  für  jeden  Liegetag:

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