Zum Landgerichts-Arzte ernennen
Wir den bisher in Hohe#rems angestellten
Doktor Holstein.
Die Gerichtsdieners-Stelle hat
der bisherige Gerichtsdiener, Vogel zu
Hohenems, provisorisch zu versehen.
48. Zum Landrichter in Feldkirch ernennen
Wir den bidöherigen Landschreiber von
Rankweil, Christoph von Gugger,
se wie zum Landgerichts-Aktuar den
Kreisamts = Praktikanten, und vormaligen
Obervogt in Großkößz, von Funkner.
Als Landgerichs = Arz#t wird der
Stadtrath, Dektor Gries, zu Feldkirch
angestellt.
Als Gerichtsdiener ist der bisherige
Gerichtsdiener und Waibel zu Rankweil,
Erne, zu verwenden.
40. Zum Landrichter des Gerichtes Sonnenberg
ernennen Wir den bisherigen Landschreiber,
von Buun zu Nuziders.
Wegen der Besebung der Landgerichts-Aktuars-Stelle
folgt Unsere
Eneschließung nach.
Die Stelle eines Landgerichts-Arztes
wollen Wir dem Doktor Ganal zu
Pludenz übertragen.
Als Gerichtsdiener ist ein bereits
besoldetes, taugliches Subjekt anzustellen.
§ô.Zum Landrichter des Gerichtes Montason
ernennen Wir den vormaligen Landschreiber
des Inner-Bregenzer= Waldes,
Maximilian von Gugger.
Die Landgerichts-Aktuarsstelle
werden Wir nachstens besetzen.
430 —
Zum Landgerichts-Arzte wollen
Wir den bisher in Sattins wohnhaften Doktor
Bertsch ernennen.
Als Gerichtsdiener wird der bisherige
Kerkermeister in Bregenz, Wilhelm
Schmidet, angestellt.
51. Zum Stadtrichter und Stadtund
Polizeykommissär in Bregenz
ernennen Wir den bisherigen Landschreiber des
Inner-Bregenzer-Waldes, Moßbrugger.
Die Besoldung dieses Beamten wird auf
jahrliche rac fl. dergestalt festgesetzt, daß hievon
600 fl. aus der Staatskasse, und boo fl.
von dem städtischen Aerar gegeben werden.
Die Stade hat zugleich für eine angemessene
Amtswohnung zu sorgen; wogegen
Wir die Behölzung mit jährlichen 18 Klaftern
auf drarialische Kosten übernehmen.“
Als Aktuar des Stadtgerichts ist der
Kanzellist und städtische Quartiermeister
Schneider, der von der Stadt besoldet
wird, anzustellen.
Ueber die Ernennung deg Polizey-Aktuars,
welcher, wie die Polizeydiener, seine
Besoldung ebenfalls aus dem städtischen
Aerar erhält, wird Unsere Entschließung
nachfolgen.
s2. Zum Stadtrichter und Stadtund
Polizeykommissär in Feldkirch
ernennen Wir den bisherigen Renimmeister
bey dem Obervogtamte in Feldkirch, Aloys
Eberlin, dessen Besoldung auf 1200 fl.
fesigesetzt wird, wovon die eine Hälfte das
Staats= Aerar, und die andere Hälfte die
städtische Kasse zu tragen hat. — Die Stadt