Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Zum  Landgerichts-Arzte  ernennen
Wir  den  bisher  in  Hohe#rems  angestellten
Doktor  Holstein.

Die  Gerichtsdieners-Stelle  hat
der  bisherige  Gerichtsdiener,  Vogel  zu
Hohenems,  provisorisch  zu  versehen.

48.  Zum  Landrichter  in  Feldkirch  ernennen
  Wir  den  bidöherigen  Landschreiber  von
Rankweil,  Christoph  von  Gugger,
se  wie  zum  Landgerichts-Aktuar  den
Kreisamts  =  Praktikanten,  und  vormaligen
Obervogt  in  Großkößz,  von  Funkner.

Als  Landgerichs  =  Arz#t  wird  der
Stadtrath,  Dektor  Gries,  zu  Feldkirch
angestellt.

Als  Gerichtsdiener  ist  der  bisherige
Gerichtsdiener  und  Waibel  zu  Rankweil,
Erne,  zu  verwenden.

40.  Zum  Landrichter  des  Gerichtes  Sonnenberg
  ernennen  Wir  den  bisherigen  Landschreiber,
  von  Buun  zu  Nuziders.

Wegen  der  Besebung  der  Landgerichts-Aktuars-Stelle
  folgt  Unsere
Eneschließung  nach.

Die  Stelle  eines  Landgerichts-Arztes
  wollen  Wir  dem  Doktor  Ganal  zu
Pludenz  übertragen.

Als  Gerichtsdiener  ist  ein  bereits
besoldetes,  taugliches  Subjekt  anzustellen.

§ô.Zum  Landrichter  des  Gerichtes  Montason
  ernennen  Wir  den  vormaligen  Landschreiber
  des  Inner-Bregenzer=  Waldes,
Maximilian  von  Gugger.

Die  Landgerichts-Aktuarsstelle
werden  Wir  nachstens  besetzen.

430  —

Zum  Landgerichts-Arzte  wollen
Wir  den  bisher  in  Sattins  wohnhaften  Doktor
  Bertsch  ernennen.

Als  Gerichtsdiener  wird  der  bisherige
  Kerkermeister  in  Bregenz,  Wilhelm
Schmidet,  angestellt.

51.  Zum  Stadtrichter  und  Stadtund
  Polizeykommissär  in  Bregenz
ernennen  Wir  den  bisherigen  Landschreiber  des
Inner-Bregenzer-Waldes,  Moßbrugger.

Die  Besoldung  dieses  Beamten  wird  auf
jahrliche  rac  fl.  dergestalt  festgesetzt,  daß  hievon
  600  fl.  aus  der  Staatskasse,  und  boo  fl.
von  dem  städtischen  Aerar  gegeben  werden.

Die  Stade  hat  zugleich  für  eine  angemessene
  Amtswohnung  zu  sorgen;  wogegen
Wir  die  Behölzung  mit  jährlichen  18  Klaftern
  auf  drarialische  Kosten  übernehmen.“

Als  Aktuar  des  Stadtgerichts  ist  der
Kanzellist  und  städtische  Quartiermeister
Schneider,  der  von  der  Stadt  besoldet
wird,  anzustellen.

Ueber  die  Ernennung  deg  Polizey-Aktuars,
  welcher,  wie  die  Polizeydiener,  seine
  Besoldung  ebenfalls  aus  dem  städtischen
Aerar  erhält,  wird  Unsere  Entschließung
nachfolgen.

s2.  Zum  Stadtrichter  und  Stadtund

  Polizeykommissär  in  Feldkirch

ernennen  Wir  den  bisherigen  Renimmeister
bey  dem  Obervogtamte  in  Feldkirch,  Aloys
Eberlin,  dessen  Besoldung  auf  1200  fl.
fesigesetzt  wird,  wovon  die  eine  Hälfte  das
Staats=  Aerar,  und  die  andere  Hälfte  die
städtische  Kasse  zu  tragen  hat.  —  Die  Stadt