Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Ritterschaftliche — Scheidemuͤnzen 
Nitterschaftliche Besizungen, köͤnlglich- 
Baierische, inrerponirte, in dem Großherzog- 
thume Wuürzburg. Staaksvertrag hierüber 
145 — 1233. 
RKitterguts-Besizer in Schwaben. Auf- 
soderung an dieselben zur Einsendung ihrer Sub- 
jektions= Urkunden nach dem hiebei vorgeschrie- 
benen Formular 330 — 332. 
Rittersteuer. Sieh Steuer-Abgabe. 
Ruralkapitel. Sieh Dechantwahlen. 
S. 
Sallnenwesen. Unter der unmittelbaren obersten 
Leitung des geheimen Finanz-Ministeriums 
wird eine von dem Berg= und Hüttenwesen ganz 
abgesonerte General-Administration der 
Salinen des Kdnigreiches angeordnet, der 
Personalstand und die Stellenbesezung bel dieser 
Administration bestimmt, und dieselbe zugleich 
mit einer angemessenen Geschäáfté-Justruktion 
versehen Zoo — 303. 
Der kbniglichen General-Administration der 
Salinen wird die Forst= Inspektion Miesbach in 
gleichem Verhältnisse mit den Salinenwaldungen 
zu Traunstein und Reichenhall zur eigenen Ver- 
waltung Übergeben 1738— 1740. 
Nomination des Personals für das k#ulgliche 
Salzamt zu Hall 2635 — 1638. 
Salpeter-Erzeugung. Das hierüber beste- 
hende Mandat vom öten Juli 1803 wird auf 
sämtliche neue Provinzen und mediatisirte Für- 
stemhümer, Graf= und Herrschaften ausgedehne, 
und mit verschiedenen Jusäzen rücksichtlich der 
Ausfuhr, des kkonomischen Gebrauches, der 
Prämie wegen Mehrlieferung und künstlicher Er- 
zeugung des Salperers, dann der jeder Gemeinde 
zugestaudenen Freiheit, sich durch Lieferung einer 
angemessenen Qnamitäkt des Salpeters von d 
Graben der Saliterer zu befreien, rrmehl 
1108 — 1111. 
Salz, fremdes. Geschärftes Verbot rücksichelsch 
der Einfuhr desselben in der Provinz Bamberg. 
345—348. 
Scharwerks-Konkurrenuz. Sieh Straßen- 
bau, — Dienstholz. 
Scheidemünzen, fremde. Erläuterung der 
dießfalls unterm ###ten April erlassenen Verord= 
nung 1393, 1394. 
Scheidemünzen — Schulweseen 
Berordnung wegen Herabsezung des Wertbes 
derselben auch bei den Bambergischen, Ansbachi- 
schen und Nürnbergischen derlei Münzen, wie auch 
der Fünf= und Siebenzehner 230. 777— 770. 
Scheidemuzen, devalvirte, in Schwaben. 
Zurücknahme der dießfalls unterm roten Juni 
ergangenen Verordnung 7r232, 1333. 
Schlitt en in Tirol. Das Geleise derselben wird 
im Verhaͤltniße des Wagengeleises bestimmt 717, 
718. 
Schlossergesellen. Sleh Handwerfs-Miß- 
braͤuche. 
Schrannenpreise. Sieh Getreid-Schrannen. 
Schriften, Exhib##ta. Sieh Anlangen, — und 
Hofgerichte. 
— — — Bucher. Sieh unter: Schulen. 
Schuldner. Sieh Moratorien. 
Schulden, lehenherrlich-konsentirte. Sieh unter: 
Lehenwesen. 
Schulden-Etats-Komm'sssson, Central-, 
978 — 930. 
Schulden-Tilgungs-Fonds in den Pro- 
vinzen, und dazu bestellte sonderheitliche Kom- 
missionen 976 — 978. 
— — — in Tirol. Verwendung der eingehen- 
den Stempelgefälle zu demselben 1800. 
Schuldenwesen In Hinsicht der konföderi 
Fürsten ic. 126, 127. fdoerirten 
Schulden-Ausscheidung ruͤcksichtlich der me- 
diatisirten Fürsten 2c. 484 6 485. 4 
Schulden der Staatsdlener. Sleh Besol- 
dungs-Abzüge. *2% 
Schulen= und Studienwesen. Anwelsung 
der neuankommenden Schulkandidaten zur Vor- 
ge der betreffenden Klassen= Zeugnisse bel dem 
ektorate vor der Aufnabme in eine Schule 254. 
Die zeither bestandenen besonderen oberen Lel- 
tungen der hoͤhern, mittlern, und unteren Lehr- 
Institute, unter dem Namen von geheimen Uni- 
versitärs-Kuratelen, des gehelmen Schul= und 
Sturien-Bueau sollen künftig in dem Ministerio 
de Innern konzentrirt werden, von diesem un- 
mittelbar ausgehen, und die Geschäfteverhandlung 
nach einer hiemit besonders gegebenen Vorschrift, 
und vereinfachten Form geschehen 260 — 264. 
Schulwesen in den rikkerschaftlichen subiicirten 
Orten, nach welchen Normen dasselbe künftig 
bestehen soll 199, 200. 
7 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.