Ritterschaftliche — Scheidemuͤnzen
Nitterschaftliche Besizungen, köͤnlglich-
Baierische, inrerponirte, in dem Großherzog-
thume Wuürzburg. Staaksvertrag hierüber
145 — 1233.
RKitterguts-Besizer in Schwaben. Auf-
soderung an dieselben zur Einsendung ihrer Sub-
jektions= Urkunden nach dem hiebei vorgeschrie-
benen Formular 330 — 332.
Rittersteuer. Sieh Steuer-Abgabe.
Ruralkapitel. Sieh Dechantwahlen.
S.
Sallnenwesen. Unter der unmittelbaren obersten
Leitung des geheimen Finanz-Ministeriums
wird eine von dem Berg= und Hüttenwesen ganz
abgesonerte General-Administration der
Salinen des Kdnigreiches angeordnet, der
Personalstand und die Stellenbesezung bel dieser
Administration bestimmt, und dieselbe zugleich
mit einer angemessenen Geschäáfté-Justruktion
versehen Zoo — 303.
Der kbniglichen General-Administration der
Salinen wird die Forst= Inspektion Miesbach in
gleichem Verhältnisse mit den Salinenwaldungen
zu Traunstein und Reichenhall zur eigenen Ver-
waltung Übergeben 1738— 1740.
Nomination des Personals für das k#ulgliche
Salzamt zu Hall 2635 — 1638.
Salpeter-Erzeugung. Das hierüber beste-
hende Mandat vom öten Juli 1803 wird auf
sämtliche neue Provinzen und mediatisirte Für-
stemhümer, Graf= und Herrschaften ausgedehne,
und mit verschiedenen Jusäzen rücksichtlich der
Ausfuhr, des kkonomischen Gebrauches, der
Prämie wegen Mehrlieferung und künstlicher Er-
zeugung des Salperers, dann der jeder Gemeinde
zugestaudenen Freiheit, sich durch Lieferung einer
angemessenen Qnamitäkt des Salpeters von d
Graben der Saliterer zu befreien, rrmehl
1108 — 1111.
Salz, fremdes. Geschärftes Verbot rücksichelsch
der Einfuhr desselben in der Provinz Bamberg.
345—348.
Scharwerks-Konkurrenuz. Sieh Straßen-
bau, — Dienstholz.
Scheidemünzen, fremde. Erläuterung der
dießfalls unterm ###ten April erlassenen Verord=
nung 1393, 1394.
Scheidemünzen — Schulweseen
Berordnung wegen Herabsezung des Wertbes
derselben auch bei den Bambergischen, Ansbachi-
schen und Nürnbergischen derlei Münzen, wie auch
der Fünf= und Siebenzehner 230. 777— 770.
Scheidemuzen, devalvirte, in Schwaben.
Zurücknahme der dießfalls unterm roten Juni
ergangenen Verordnung 7r232, 1333.
Schlitt en in Tirol. Das Geleise derselben wird
im Verhaͤltniße des Wagengeleises bestimmt 717,
718.
Schlossergesellen. Sleh Handwerfs-Miß-
braͤuche.
Schrannenpreise. Sieh Getreid-Schrannen.
Schriften, Exhib##ta. Sieh Anlangen, — und
Hofgerichte.
— — — Bucher. Sieh unter: Schulen.
Schuldner. Sieh Moratorien.
Schulden, lehenherrlich-konsentirte. Sieh unter:
Lehenwesen.
Schulden-Etats-Komm'sssson, Central-,
978 — 930.
Schulden-Tilgungs-Fonds in den Pro-
vinzen, und dazu bestellte sonderheitliche Kom-
missionen 976 — 978.
— — — in Tirol. Verwendung der eingehen-
den Stempelgefälle zu demselben 1800.
Schuldenwesen In Hinsicht der konföderi
Fürsten ic. 126, 127. fdoerirten
Schulden-Ausscheidung ruͤcksichtlich der me-
diatisirten Fürsten 2c. 484 6 485. 4
Schulden der Staatsdlener. Sleh Besol-
dungs-Abzüge. *2%
Schulen= und Studienwesen. Anwelsung
der neuankommenden Schulkandidaten zur Vor-
ge der betreffenden Klassen= Zeugnisse bel dem
ektorate vor der Aufnabme in eine Schule 254.
Die zeither bestandenen besonderen oberen Lel-
tungen der hoͤhern, mittlern, und unteren Lehr-
Institute, unter dem Namen von geheimen Uni-
versitärs-Kuratelen, des gehelmen Schul= und
Sturien-Bueau sollen künftig in dem Ministerio
de Innern konzentrirt werden, von diesem un-
mittelbar ausgehen, und die Geschäfteverhandlung
nach einer hiemit besonders gegebenen Vorschrift,
und vereinfachten Form geschehen 260 — 264.
Schulwesen in den rikkerschaftlichen subiicirten
Orten, nach welchen Normen dasselbe künftig
bestehen soll 199, 200.
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