Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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len, und sich desfalls schrifilich legitimiren koͤn- 
nen, mit sittlich und körperlichen Eigenschaften 
Bgabr, das Zutrauen der Gemeinde sich er- 
worben, des geldusigen Lesens und Schreibenc 
kundig, von guten Begriffen, und nicht über 
40 Jahre alt sind, in disse Lehre mit den 
benöthigten Unterhaltokosten von 48 Gulden, 
dann mit einem obrigkeitlichen An= und Auf- 
nahmzzeugnisse in Zeiten hieher abgesender 
werden. München den 15. Jänner 1807. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
« Raßhofer. 
  
  
(Die Leitung der Baͤche und kleinen Fluße betreffend.) 
In Namen Sr. Majestät des Königs. 
Zu den größten Hindernissen der Kultur 
gehört offenbar der noch sehr vernachlässigte 
Rinnsal der Bäche und kleinen Flüße, durch 
deren zahllose Krümmungen vieles Erdreich 
verschwendet, und Ueberschwemmungen und 
Möser veranlaßt werden. 
Obwohl diese Nachtheile, und ihre Ur- 
sachen von den anliegenden Bewohnern selten 
mißbannt werden, so treten doch meistens 
kleinliche Hindernisse in den Weg, welche 
das Geradeleiten der Gewisser verhindern. 
Hieher gehdren: Die Fischerrechte, — die Wi- 
dersprüche derjenigen, deren Gründe durch- 
schnitten werden sollen, — und hauptsächlich 
der Mangel des nöthigen Zusammenwirkens 
aller Adjazenten. 
Alle diese Hindernisse können durch die 
Aufmerksambeir der Polizeybehörden auf die- 
sen wichtigen Gegenstand, und durch ihre 
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Einleitungen zum Entwurfe, und zur Aus- 
fübrung eines zweckmäßigen Planes besei- 
tiget werden. 
In dieser Hinsicht wird dem königlichen 
Landrichter zu Wasserburg von Gröller 
das besondere Wohlgefallen über das Verfah- 
ren zu erkennen gegeben, wodurch derselbe 
die Geradeleitung der sogenannten Achen 
bep Albaching, mittelst Konkurrenz, und 
mit Zufriedenheit aller betheiligten Unter- 
thanen eingeleitet hat. 
Auch dem Ortspfarrer Johann Küäser, 
welcher die Aufmerbsamkeit des königlichen 
Landgerichtes auf jene für die genannte Ge- 
gend sehr wichtige Angelegenheit zuerst rege 
machte, wird das besondere Wohlgefallen 
hierüber zu erbennen gegeben. 
Die Fischerepen, welche in solchen Fällen 
etwa Nachtheil leiden, müssen dem höheren 
Staatszwecke weichen, wie die Jagd ben 
dem Austrocknen der Möser, und die Weiden 
bey der Kultur öder Gründe; und es wird 
daher genehmigt, daß das Seiftgeld, wel- 
ches der Fischer zu Albaching jährlich mit 
à1 Gulden an das bönigliche Rentamt zu 
entrichten hatte, wegen des Verlustes an 
der Fischerey, auf die Hälfte herabgeseht 
werde. München dem 20. November 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Schießl. 
  
Besörderungen. 
Seine Majestät haben den Kapitularen des 
ehemaligen Domstiftes zu Eichsrärt und nun-
	        
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