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len, und sich desfalls schrifilich legitimiren koͤn-
nen, mit sittlich und körperlichen Eigenschaften
Bgabr, das Zutrauen der Gemeinde sich er-
worben, des geldusigen Lesens und Schreibenc
kundig, von guten Begriffen, und nicht über
40 Jahre alt sind, in disse Lehre mit den
benöthigten Unterhaltokosten von 48 Gulden,
dann mit einem obrigkeitlichen An= und Auf-
nahmzzeugnisse in Zeiten hieher abgesender
werden. München den 15. Jänner 1807.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
« Raßhofer.
(Die Leitung der Baͤche und kleinen Fluße betreffend.)
In Namen Sr. Majestät des Königs.
Zu den größten Hindernissen der Kultur
gehört offenbar der noch sehr vernachlässigte
Rinnsal der Bäche und kleinen Flüße, durch
deren zahllose Krümmungen vieles Erdreich
verschwendet, und Ueberschwemmungen und
Möser veranlaßt werden.
Obwohl diese Nachtheile, und ihre Ur-
sachen von den anliegenden Bewohnern selten
mißbannt werden, so treten doch meistens
kleinliche Hindernisse in den Weg, welche
das Geradeleiten der Gewisser verhindern.
Hieher gehdren: Die Fischerrechte, — die Wi-
dersprüche derjenigen, deren Gründe durch-
schnitten werden sollen, — und hauptsächlich
der Mangel des nöthigen Zusammenwirkens
aller Adjazenten.
Alle diese Hindernisse können durch die
Aufmerksambeir der Polizeybehörden auf die-
sen wichtigen Gegenstand, und durch ihre
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Einleitungen zum Entwurfe, und zur Aus-
fübrung eines zweckmäßigen Planes besei-
tiget werden.
In dieser Hinsicht wird dem königlichen
Landrichter zu Wasserburg von Gröller
das besondere Wohlgefallen über das Verfah-
ren zu erkennen gegeben, wodurch derselbe
die Geradeleitung der sogenannten Achen
bep Albaching, mittelst Konkurrenz, und
mit Zufriedenheit aller betheiligten Unter-
thanen eingeleitet hat.
Auch dem Ortspfarrer Johann Küäser,
welcher die Aufmerbsamkeit des königlichen
Landgerichtes auf jene für die genannte Ge-
gend sehr wichtige Angelegenheit zuerst rege
machte, wird das besondere Wohlgefallen
hierüber zu erbennen gegeben.
Die Fischerepen, welche in solchen Fällen
etwa Nachtheil leiden, müssen dem höheren
Staatszwecke weichen, wie die Jagd ben
dem Austrocknen der Möser, und die Weiden
bey der Kultur öder Gründe; und es wird
daher genehmigt, daß das Seiftgeld, wel-
ches der Fischer zu Albaching jährlich mit
à1 Gulden an das bönigliche Rentamt zu
entrichten hatte, wegen des Verlustes an
der Fischerey, auf die Hälfte herabgeseht
werde. München dem 20. November 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
Schießl.
Besörderungen.
Seine Majestät haben den Kapitularen des
ehemaligen Domstiftes zu Eichsrärt und nun-