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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
VI. Stuͤck.
Muͤnchen, Sonnabend den 7. Februar 1807.
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnungen.
(Den Militaͤr-Max-Joseph-Orden betreffend.)
Armee-Befehl.
München den #ten März 1306.
De von dem gesammten Militär in dem
für das Vaterland nun so ruhmvoll geendig-
ten Kriege bezeigte Anhänglichkeit, Treue
und Tapferkeit haben Uns bewogen, ein blei-
bendes Denkmal Unserer allerhöchsten Zufrie-
denheit — und zwar dadurch zu gründen,
das bisherige Militär-Ehrenzeichen in einen
Verdienst-Orden umzuschaffen, und demsel-
ben einen sichern Fond zuzuweisen, damit
die vorzüglichsten Verdienste der Offiziers
nichr nur durch ein öffentliches Ehrenzeichen
distinguirt, — sondern denselben auch eine
Zulage zu ihren Gehalten verschafft werde.
Wie nun dieser Orden, zu dessen Verherr-
lichung Wir die Grozmeister-Stelle über-
nehmen, unter dem Namen Militärischer
Max-Joseph-Orden künfrig bestehen
soll, zeigen die sub No. r. hier anliegenden
Statuten.
Wir hoffen, daß Unsere dabey bezweckte
Absicht nicht verkannt, sondern daß dieser
neu gestiftete Orden als eine ganz besondere
Belohnung fuͤr diejenigen angeschen werde,
die durch ausgezeichnete Thaten die gerechte-
sten Ansprüche auf die Gnade ihres Königs,
und den Dank des Vaterlandes sich erwor-
ben haben.
In Erwägung dieses erwarten Wir, daß
derselbe mit jener Achtung aufgenommen und
erhalten werde, die Wir selbst dem Ver-
dienste um das Vaterland weihen, und wo-
für das Herz eines jeden biedern Baiers so
laut spricht.
In der Anlage No. a. sind diejenigen
verzeichnet, welche gleich jetzt, und zwar
als Großkreuze, Commandeurs und
Ritter mit der statutenmäßigen Pension
in den Orden aufgenommen s#nd.
Alle übrigen Offiziers, welche das bishe-
rige Militär-Ehrenzeichen erhalten haben,
und in erwáhntem Verzeichnisse nicht vorkom-
men, sind als Rieter ad honores in den
neuen Orden ausgenommen.
Uebrigens ist Unser allerhöchster Wille,
daß dieser Orden vom #ien Jänner des gegen-
wärtigen Jahres, als dem Tage der ange-
nommenen Königswürde — anfangend, für
gestifter angesehen werde, und daß die mit
dem Großkreuze belohnren Generale den Rang
vor den wirklichen geheimen Räthen, welche
Kämerer sind, zu genießen haben sollen.
Max Joserh.
von Triva, General-Lieut