Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  15.  d.  M.  dem  Oberamtmann  Hettler  zu
Freudenstadt  das  Oberamt  Balingen  zu  verleihen,  und

den  geheimen  Kanzlisten  Litzenmayer  bei  dem  K.  Steuer-Collegium  auf  se  in
Ansuchen  Kraͤnklichkeits  halber  in  den  Ruhestand  zu  versetzen  geruht.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  unter  dem  19.  d.  M.  den  Hauptmann
  erster  Elasse  im  achten  Infanterie-Regiment,  v.  Hofmann,  zum  Major  und
Bataillons-Commandanten  im  siebenten  Infanterie-Regiment  ernannt,

dem  Hauptmann  erster  Elasse  im  sechsten  Infanterie-Regiment,  v.  Schlagenhauf,
  den  Titel  als  Major  ertheilt,

den  bisher  bei  dem  General-Quartiermeisterstab  commandirt  gewesenen  Hauptmann
erster  Classe,  v.  Finckh,  bei  dem  sechsten  Infanterie-Regiment  eingetheilt,

den  Hauptmann  zweiter  Classe,  v.  Moser  des  fünften  Infanterie-Regiments,
zum  Hauptmann  erster  Elasse  im  achten  Infanterie-Regiment  befördert,

den  Hauptmann  zweiter  Elasse,  v.  Cammerer  des  sechsten  Infanterie-Regiments,
  zu  dem  fünften,  und

den  Oberlieutenant  Willmar  der  Garnisons-Compagnien,  zu  dem  dritten  Infanterie-Regiment
  verseßzt.

Unter  dem  3.  d.  M.  erhielr  der  Pfarrer  Kohlstetter,  von  Obersulmetingen,  die
Königliche  Bestätigung  auf  die  katholische  Pfarrei  Ohmenheim,  Dekanats  Neresheim.

II.  Verfügungen  der  Departemente.

Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ertheilung  eines  Patents.

Da  durch  höchste  Entschließung  vom  7.  d.  M.  den  Gebrüdern  v.  Rauch  zu  Heilbronn
  ein  Einführungs-Patent  auf  eine  in  England  erfundene  Maschine  zur  Reinigung
des  Papierstoffs,  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren  ertheilt  worden  ist;  so  wird  dieß