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also mit dem zweyten Semester des gegen-
wärrigen Etats-Jahreo, in die daselbst re-
gulirten Gehalte; und behält den etwaigen
Mehrbezug des vormaligen liquiden Gehal,
tes als Entschädigungs= Zulage. «
XIV. Die Rechnungen der Stiftungs-
Administratlonen müssen bis zum Erfolge
eines Schematismus, welcher von dem ge-
beimen Zentral-Rechnungs= Kommissariat
des Innern, nach vorgängiger Kognttion
ibrer dermaligen Positionen geliefert wer-
den. wird, in der bisherigen Form, und
zwar von den neu nominirten Administrato-
ren für das laufende Etratsjahr 160# im
Ganzen gestellt; folglich die Stückrechnun-
gen der abtretenden vormaligen Beamten
im Detall darin ausgenommen werden.
XV. Die auswärtigen Reben- Be-
ammten stellen ihre Rechnungen unmittel-
bar an die einschlágigen Lobal= Stiftungs-
Administratoren in Augsburg, welche die ein-
zelnen Posttionen derselben in ihren Haupt-
WMministrations-Rechnungen vorzutragen
haben.
XVI. Ueber die Verhältnisse der Stif-
tungs-Administratoren zu dem städ-
tischen Verwaltungsrathe werden
solgende Normen gegeben:
1. Dem Verwaltungsrath wird nicht
nur die Kognition, des Vermögens aller in
Augsburg bestehenden Stiftungen, und die
fortwährende Uebersicht der jüährlichen
Einnahmen und Aungaben, sondern auch
der Vorschlag für die künftine Wahl. der
Seiftungs-Administratoren, und des
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denselben untergeordneten Personals zuge-
standen. ·
2. Die Administratoren der Stlstungen
stehen unmittelbar unter dem General-Lan-
deskommissariate von Schwaben als Stif-
tungs-Kuratel; sie werden bey demsel-
ben verpflichtet, empfangen von dem-
selben ihre Weisungen, und erstaiten
an dasselbe ihre Berichte.
3. Das königliche Stadtkommissa-
riat in Augsburg und der dortige Ver-
waltungsrath führen die Konrrolle
bey den Seiftungs -Administrarionen; sie
sind in Folge dessen befugt, von den Kassen
und Muanualien der Stifrungs-Administra-
toren viermal im Laufe des Etatojahreo zu
unbestimmten Zeiten Einsicht zu nehmen;
dle Baarschaften auszuzählen; die Natural-
Getreidvorräthe zu stürzen, und die Resul-
tate dieser Kontrolle der Stiftungs-Kurg-
tel anzuzeigen.
4. Die Süftunge-Administratoren über-
geben die monatlichen Manual-Er-
trakte und die Jahres = Rechnungen un-
mittelbar bey der Stiftunge-Kuratel,
welche sie der einschlägigen Sektion des
Provinzlal-Rechnunge-Kommissarialts zur
Reoision zusiellt, und wovon sie das Re
sultat nach ersolgier Super-Rer sion bey
dem geheimen Zentral- Rechnunga-Kommis-
sariate die Innern, dem Verwaltungs-
Rath zur Versicherung des stiftungs-
mästigen Verwandes mittbeilt.
XVII. Die sortb stenenden Administra-
toren der in Folve den IV. Aruktelo der