Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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also mit dem zweyten Semester des gegen- 
wärrigen Etats-Jahreo, in die daselbst re- 
gulirten Gehalte; und behält den etwaigen 
Mehrbezug des vormaligen liquiden Gehal, 
tes als Entschädigungs= Zulage. « 
XIV. Die Rechnungen der Stiftungs- 
Administratlonen müssen bis zum Erfolge 
eines Schematismus, welcher von dem ge- 
beimen Zentral-Rechnungs= Kommissariat 
des Innern, nach vorgängiger Kognttion 
ibrer dermaligen Positionen geliefert wer- 
den. wird, in der bisherigen Form, und 
zwar von den neu nominirten Administrato- 
ren für das laufende Etratsjahr 160# im 
Ganzen gestellt; folglich die Stückrechnun- 
gen der abtretenden vormaligen Beamten 
im Detall darin ausgenommen werden. 
XV. Die auswärtigen Reben- Be- 
ammten stellen ihre Rechnungen unmittel- 
bar an die einschlágigen Lobal= Stiftungs- 
Administratoren in Augsburg, welche die ein- 
zelnen Posttionen derselben in ihren Haupt- 
WMministrations-Rechnungen vorzutragen 
haben. 
XVI. Ueber die Verhältnisse der Stif- 
tungs-Administratoren zu dem städ- 
tischen Verwaltungsrathe werden 
solgende Normen gegeben: 
1. Dem Verwaltungsrath wird nicht 
nur die Kognition, des Vermögens aller in 
Augsburg bestehenden Stiftungen, und die 
fortwährende Uebersicht der jüährlichen 
Einnahmen und Aungaben, sondern auch 
der Vorschlag für die künftine Wahl. der 
Seiftungs-Administratoren, und des 
  
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denselben untergeordneten Personals zuge- 
standen. · 
2. Die Administratoren der Stlstungen 
stehen unmittelbar unter dem General-Lan- 
deskommissariate von Schwaben als Stif- 
tungs-Kuratel; sie werden bey demsel- 
ben verpflichtet, empfangen von dem- 
selben ihre Weisungen, und erstaiten 
an dasselbe ihre Berichte. 
3. Das königliche Stadtkommissa- 
riat in Augsburg und der dortige Ver- 
waltungsrath führen die Konrrolle 
bey den Seiftungs -Administrarionen; sie 
sind in Folge dessen befugt, von den Kassen 
und Muanualien der Stifrungs-Administra- 
toren viermal im Laufe des Etatojahreo zu 
unbestimmten Zeiten Einsicht zu nehmen; 
dle Baarschaften auszuzählen; die Natural- 
Getreidvorräthe zu stürzen, und die Resul- 
tate dieser Kontrolle der Stiftungs-Kurg- 
tel anzuzeigen. 
4. Die Süftunge-Administratoren über- 
geben die monatlichen Manual-Er- 
trakte und die Jahres = Rechnungen un- 
mittelbar bey der Stiftunge-Kuratel, 
welche sie der einschlägigen Sektion des 
Provinzlal-Rechnunge-Kommissarialts zur 
Reoision zusiellt, und wovon sie das Re 
sultat nach ersolgier Super-Rer sion bey 
dem geheimen Zentral- Rechnunga-Kommis- 
sariate die Innern, dem Verwaltungs- 
Rath zur Versicherung des stiftungs- 
mästigen Verwandes mittbeilt. 
XVII. Die sortb stenenden Administra- 
toren der in Folve den IV. Aruktelo der
	        
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