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reicht, und weitere Entschließung hieruͤber
abgewartet werden muͤsse.
Muͤnchen den 17. Februar 1807.
Königliche kandes.-Direktion.
Erepherr von Weichs. 6
von Faber.
(Anlangen und Zeugnisse der Schullehrer und
Schulamts-Kandidaten betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Obschon im königlich baierischen Regie-
rungsblatte unterm .5. Dezember 1805 an
sämmrliche Schullehrer, und Schulamts=
Kandidaten von Ober= und Niederbaiern der
Auftrag ergangen ist, ihre Anlangen an die
betreffenden Behörden eigenhändig zu
schreiben, und die erfoderlichen Zeugnisse ver-
schlossen beyzulegen, so laufen doch im-
mer noch von fremder Hand. geschriebene Bitt-
schriften mit beygelegten unverschlossenen Zeug-
nissen ein.
Es wird daher obige allergnädigste Wei-
suns neuerdings, und zwar mic dem Beysa-
be bekannt gemacht: daß es sich dergleichen
Bitsteller selbst zuzuschreiben haben, wenn
auf ihre von seemder Hany geschriebene An-
langen, und auf offen eingesendete Zeugnisse
künftighin gar keine Rücksiche mehr wird ge-
nommen werden. "
München den 77. Februar 1807.
Königliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
von Faber.
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2
Auftrag
an die sämmtlichen Landgerichte, Rentämter,
Sctädte und Märkte, Herrschafis- und
Hofnarksgerichte in Obec= und
Riederbaiern.
(Die für das Seisenngs= und Kemmunal, Ver-
mogen konstitulcte Stats-Kuratel betreffend.)
Nachdem die durch die allerhöchste Ver-
ordnung vom ag. Dezember 106 dekretirte
Etats-Kuratel für das Säftungs= und Kom-
munal-Vermögen in Balern bereits konsti=
tuirt ist, so geht den smmelichen königlich
baierischen Landgerichten, Rentämtern, Städ-
ten, und Märkten, Herrschafts= und Hos-
markögerichten hiemit der Auftrag zu, alle
Gegenstände in Beziehung auf die Stiftun-
gen und Kommunitäten, welche das rein Fte
nauzielle, oder die Verwaltung derselben be-
tresfsen, nunmehr an das königlich baierische
General-Landeskommissartat als Etats’Ku#
ratel für das Seifreungs' und Kommunal=
Vermäögen einzubefördern, und bey Selbst-
haftung nur jene Zahlungs-Anweisungen aus
den Stistungs= und Kommunal-Fonds, wel-
che von eben derselben Kuratel erlassen sind,
in Erfüllung zu bringen. München den 21.
Februar 1807.
Königlich baierisches General, Lau=
des-Kommissartat, als Etats-Kus
rratel für das Stiftungs-= und
Kommunal-Vermögzen.
Freyherr von Weichs. Ritter.
ven Schmöger