Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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verwiesen,  und  ihnen  bey  strenger  Ahndung
aufgetragen:  nach  Ausweis  des  vierten  Paragraphs
  der  erwähnten  Verordnung  ein  genaues
  Verzeichniß  über  die  von  ihnen  abgegebenen
  Pässe,  die  ohnehin  nur  jenen  königniglichen
  Unterthanen,  die  sich  in  das  Ausland,
  und  nicht  senen,  die  sich  von  einem
Orte  der  königlichen  Prcvinz  in  ein  anderes
begeben,  zu  ertheilen  sind,  zu  führen,  und
dassilbe  alle  drey  Monate  ohne  Unterlaß  an
die  unterfertigte  Srelle  einzusenden.  Ulm  den
19.  Maͤrz  1807.

Koͤnigliches  General-Landes—
Kommissariat  in  Schwaben.
Freyherr  von  Lerchenfeld.

Wagner.

 

Bekanntmachungen.

 

(Den  Konkurs  zu  Besezung  der  Pfarrepen  in
der  obern  Pfalz  betreffend.)

Im  Namen  Sr.  Mafestst  des  Königs.
In  Felge  der,  wegen  des  zur  Verleihung
  der  Pfarreyen,  und  Benefzien  festgesezten

  Konkurses,  erlassenen  allerhöchsten  Verordnung

  vom  go.  Dezember  1306  (Regievungsblatt,
  VII.  Stück  1807)  bestimme  die
königliche  Landes-Direktion  der  oberen  Pfalz
für  diese  Provinz  die  Woche  des  Monats
July,  vom  öten  desselben  anfangend.

Die  dabey  erscheinenden  Kandidaten  haben
  daher  14  Tage  vor  Erbffnung  des  Kenkurses
  ihre  Zeugnisse  über  die  gesezmäßige
Vollendung  ihrer  Studien  auf  inländischen
(Bymnasien,  Lyzäen,  oder  Universitäten,

 

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daun  über  ihre  Sitten,  und  Verdienste  ordentliche
  verschlossene  Zeugnisse  ihres  Bischofes,
  der  Landgerichte,  in  deren  Bezirke
sie  die  Seelsorge  ausgeübt  haben,  so  wie  auch
ihrer  Pfarrer  an  unterteichnete  Stelle  einzusenden;
  dann  am  Tage  vor  dem  Konkurse
sich  selbst  persönlich  zu  stellen.  Amberg  den
18.  März.  1897.  ·
Königlichckandes-Dircktion
der  obern.Pfalj.
Sigmund  Guiaf  von  Kreith.
Zwack.

 

(Die  erledigte  Pfaerey  zu  Schney  in  der  Provinz
  Bamberg  betressend.  )

Die  grästich=  Brockdorfische  Patronato=Hfarrey
  zu  Schney  in  der  Provin;  Bamberg
  ist  am  10.  Februar  laufenden  Jahrs
durch  den  Tod  des  bisherizen  Pfarrers  erlediget
  worden,  welches  den  inlündischen  Kandidaten,
  die  sich  darum  bewerben  wollen,  hiedurch
  bekannt  gemacht  wird.  Bamberg  den
11.  Mirz  1807.

 

(Den  Prüfungs-Konkurs  der  Aspiranten  zur  ärzklichen
  Proris  überhaupr,  daun  zu  den  Laudund
  Srtadtgerichts  =  Physikaten  der  Provinz
Bamberg  berteffend.)

Im  Namen  Sr.  Masestät  des  Königs.

Den  allerhöchsten  X  rordnungen  gemáß
soll  keinem  Arzte  im  Kande  die  seicye  Ausübung
  der  Medizin  gestattet  werden,  welcher
nicht  seine  Vorbereitungs  =  Studien  nachgewiesen,
  den  dreyjährigen  akademischen  Kurs
auf  der  inländ'schen  Universitit  vollendet,
den  akademischen  Grad  erlangt,  und  nach