Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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bingegen der einschlägigen Straßen= In= 
spektiog zur Beurtheilung vorgelegt zu 
baben. « 
Damit aber von Seite der Baubeam- 
ten hiebei keine Willkuͤhr oder Zoͤgerung 
eintrete, so wird denselben hiemit, unter 
strenger Verantwortung, aufgetragen, daß 
sie die ihnen vorgelegten Plane jedesmal so- 
gleich nachsehen, und uͤber die zu erthei- 
lende Bewilligung des Baues, oder dessen 
Verbesserung und Verweigerung eine die 
Gruͤnde der Schaͤdlichkeit oder Unschaͤdlich- 
keit enthaltende Anzeige an ihre vorgesezte- 
Behäerde erstatten. 
Im Falle der nörhig befundenen Uncer- 
sagung oder Verbesserung eines Baues ha- 
ben dieselben sofort das einschlägige andge- 
richt in Kennmiß zu sezen, damit von 
demselben das Verfügee gegen allenfallsige 
Renitenzen gehandhabet werde. Innsbruck 
den 18. April 1807. 
Königliches General-tandes- 
Kommissariat in Tirol. 
Graf von Arco. 
Heffels. 
  
Auftrag 
an sämtliche königliche Kreisämter, tand- 
gerichte , und Straßen= Inspektionen 
von Tirol. 
(Die Breite der Schlittengelelse in Tirol betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Seine Königliche Majestät baben sich 
über die allerunterthäánigste Bitte mehrerer 
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Wirthe und Fuhrleute von Zirl, Telfs, 
Reutti, und anderen Orten die Verände= 
rung der Schlittengeleise betrefflichen Ver- 
trag erstatten lassen, und hierauf unterm 1. 
April zu beschließen geruhet: daß zum Vor- 
tbeile des Kommerzes mit alleiniger Aus- 
nahme der Renn und Bändelschlirten alle 
Fuhr, und Transportschlitten das nämliche 
Geleise wie die Wägen haben sollen. 
Den sämrlichen Kreismiern, tandge- 
richten, und Straßen = Inspektionen wird 
dieses mit dem Beisaze eröffnet, ersteren, 
umdie einschlägigen Obrigkeiten und Un- 
terkhanen zur genauen Darnachachtung an- 
zuweisen, lezteren aber, um die Dagegenban- 
delnden sogleich den geeigneten Behörden 
zur Bestrafung anzuzeigen. 
Da übrigens die Abänderung der Schlit- 
ten auf die nun gesezmäßige Breite sehr klei- 
„nen Zeit- und Kostenaufwand erfodert, so muß 
dieselbe bis zum nächsten Winter allgemein ge- 
schehen seyn: weßwegen die sämtlichen Kreis- 
Gtmter und tandgerichte bis zum 15. Norem- 
ber dieses Jahrs über den Vollzug Bericht 
zu erstatten, die königlichen Straßen= In- 
spektionen bingegen gelegenbeitlich ihrer Be- 
reisungen diesen Gegenstand bei den Unter- 
tbanen öfters in Erinnerung zu bringen 
haben. Innsbruck den 18. April 1807. 
Königliches General:tandes- 
Kommissariat in Tirol. 
Eraf von Arco. 
Heffels.
	        
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