Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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zu geben wuͤnschen, so haben Wir dieß durch 
Verleihung Unserer goldenen Verdienstme- 
daille zu vollfuͤhren beschlossen. Muͤnchen 
den 3. Mai 1807. 
Max Josepb. 
Freiherr von Moncegelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Die Organisation des Eichstädtischen Forstwesens 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir Uns über die, von Unserer 
Landesdirektion der Provinz Neuburg, we- 
gen der Organisation des Eichstädtischen 
Ferstwesens, unterm 7. vorigen Monats, 
gemachten berichtlichen Anträge, umständ- 
lichen Vortrag haben machen lassen, so 
beschließen Wir, wie folgt: 
I. Es sollen in dem Eichstädtischen Lan- 
destheile für die Staars-Waldungen zwei 
Oberförstereien bestehen, und zwar eine zu 
Eichstädt, und die andere zu Beiln, 
gries. · 
11.IedederselbensollinvierReviere, 
und zwar nach der, von dem Forst-Inspek- 
tor Bukingham vorgeschlagenen Aus- 
scheidung eingetheilt werden. Naͤmlich: 
A. Die Oberforsterei Eichstaͤdt in die 
Reviere 1. Hofstetten, 
- a. Eichzddt, 
- 3. Breitenfurt, und 
- 4. Rupersbuch. 
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B. Die Oberforsterei Beilngries in die 
Reviere 1. Burggrieebach, 
- 2. Haunstaͤtten, 
- 3. Kipfenberg, und 
- 4. Enkering. 
III. Da nach dem berichtlichen Antrag 
über die zu verdußernde 9118 Tagwerk 
Waldtheile, und über die den benachbarten 
Neuburgischen Forstrevieren einzuverlei- 
bende zogo Tagwerk: eigentlich noch 38, 545 
Tagwerke zur eigenen Regie vorbehalten 
werden; so trifr 
Für die Oberforsterei Eichstädt, und zwar 
für die Revier Hofstetten 6200 Tagwerke. 
2 * Eichstädt 4613 - 
-Vreitenfurt 2847 - 
" " - u. Rupersbuch 6780 - 
Zusammen 20440 Tagwerke. 
Fuͤr die Oberforsterei Beilngries, und zwar 
fuͤr die Revier Burggriesbach 3300 Tagw. 
— NHaunstaͤtten 4617 - 
" „ * Kipfenberg 4008 „ 
. - u. Enkering 6180 „ 
Zusammen 18105 Tagw. 
in allem also obige 38,545 Tagwerke, wo- 
bei vorausgesezt wird, daß die hin und wie- 
der bestehenden Holzrechte ebenfalls gehörig 
purifizirt werden. 
IV. Bei den Revieren Hofsterten, Eich- 
städt, Burggriesbach, Kipfenberg, Enke- 
ring und Ruperobuch, werden des Flächen- 
inhaltes, oder der Exten sion halber, nebst 
dem Revierförster, auch ein Forstwart, und 
bei der Revier Haunstetten, wegen der be-
	        
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