Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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dorf,  Martin  Deibel,  bisheriger  Kloster
  St.  Walburgischer  Förster  in  Penfeld.

Bei  der  Rewvier  Eichstädt  in  Ochsenfeld,
Mathias  Schmid,  Forst-Prabtikant.

Bei  der  Revier  Burggriesbach,  in  Solengriesbach,
  Gualbert  Berghamer,
bisheriger  Foͤrster  in  Graͤding.

Bei  der  Reyler  Haunstetten,  in  Bieberbach,
  Michael  Scheidl,  bisheriger
Uncerförster  daselbst,  und  in  Alrdorf,  Karl
Hotter,  bisheriger  Förster  daselbst.

Bei  der  Revier  Kipfenberg  in  Frfersdorf,
Ignaz  Mohr,  dermaliger  Förster  in
Pfalzboint,  und

bei  der  Revier  Enkering  in  Rupenzell,
Johann  Narr,  bieheriger  Förster  in
Eichstädt.  Dann  ist  bei  der  Revier  Rupersbuch,
  da  kein  Gehilf  statt  findet,  ein
Forstwart  aus  den  Quieszenten  in  Vorschlag
zu  bringen.

VIII.  Da  hiedurch  nur  solche  Personen
in  Aktivität  gestellt  sind,  welche  bereito  bisher
  mehr  oder  weniger  Gehalt  bezogen  haben,
  so  ist  denjenigen,  welche  bisher  an  Besoldungs=
  und  Bestallungsmäßigen  Accidenzien
mit  Ausschluß  der  niemal  zum  Ansaz  geeigneten
  Zehrungs-Deputaten,  mehr  genossen
haben,  als  ihnen  jezt  angewiesen  wird,  der
Mehrgenuß  abgesondert  zu  vergüten,  dabei
aber  bei  dem  dermaligen  Genuß,  Gehalt,
Hauszins,  Holz,  Dienstgrund-Genuß  und
der  Betrag  der  Forstgebühr  von  jedem  Gulden
  des  eingehenden  Erlbses  ganz  in  wahren
Anschlag  zu  bringen,  zu  dem  Ende  ist  hier-1

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uͤber  ein  detaillirtes  tabellarisches  Verzeichniß
  mit  Bemerkung  des  vormaligen  rektifizirten
  Genußes  des  kuͤnftigen  Bezuges,  und
der  allenfalls  treffenden  Pensions-Zulage
herzustellen,  und  zu  Unserer  allerhochsten
Genehmigung  einzusenden.

Sollre  ein  Individuum  in  der  Folge  durch
Versezung,  oder  Beförderung  eine  Gehalts-Vermehrung
  erhalten,  so  versteht  sich  von
selbst,  daß  auch  diese  Mehrung  von  der
Pensions-Zulage  abzurechnen  kömmt.

Da  übrigens  die  Quleszenz"  Gehalte  und
Pensionen  durch  die  vorstehenden  Bestimmungen
  sich  alterirt  haben,  so  ist  hierüber
ein  neues  Verzeichniß  mit  beigeseztem  Gutachten
  einzusenden.

Unsere  Landesdirektion  zu  Neuburg  hat
also  hiernach  das  Geeignete  unverzüglich  zu
versügen.  München  den  8.  Mai  1807.

Max  Josepb.

Freiherr  von  Hompesch.
Auf  kduiglichen  allerhoͤchsten  Befehl.
G.  Geiger.

 

(Die  Uniformirung  der  Stadträthe  in  Ravensburg,
Kempten  und  Kaufbeuern  betressend.)

Wir  Maximilian  Joseph,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Batern.

Wir  genehmigen,  daß  die  Städte  Ravensburg,
  Kempten,  und  Kaufbeuern
  den  übrigen  Haupt=  und  größern
Munizipal-Städten  angereihet,  und,  rücksichtlich
  der  Uniformirung  des  dortigen  ständig
  angestellten  Stadtgerichts  =  und  Verwaltungsraths-Personals,
  den  in  dem  Regie-