843
dorf, Martin Deibel, bisheriger Kloster
St. Walburgischer Förster in Penfeld.
Bei der Rewvier Eichstädt in Ochsenfeld,
Mathias Schmid, Forst-Prabtikant.
Bei der Revier Burggriesbach, in Solengriesbach,
Gualbert Berghamer,
bisheriger Foͤrster in Graͤding.
Bei der Reyler Haunstetten, in Bieberbach,
Michael Scheidl, bisheriger
Uncerförster daselbst, und in Alrdorf, Karl
Hotter, bisheriger Förster daselbst.
Bei der Revier Kipfenberg in Frfersdorf,
Ignaz Mohr, dermaliger Förster in
Pfalzboint, und
bei der Revier Enkering in Rupenzell,
Johann Narr, bieheriger Förster in
Eichstädt. Dann ist bei der Revier Rupersbuch,
da kein Gehilf statt findet, ein
Forstwart aus den Quieszenten in Vorschlag
zu bringen.
VIII. Da hiedurch nur solche Personen
in Aktivität gestellt sind, welche bereito bisher
mehr oder weniger Gehalt bezogen haben,
so ist denjenigen, welche bisher an Besoldungs=
und Bestallungsmäßigen Accidenzien
mit Ausschluß der niemal zum Ansaz geeigneten
Zehrungs-Deputaten, mehr genossen
haben, als ihnen jezt angewiesen wird, der
Mehrgenuß abgesondert zu vergüten, dabei
aber bei dem dermaligen Genuß, Gehalt,
Hauszins, Holz, Dienstgrund-Genuß und
der Betrag der Forstgebühr von jedem Gulden
des eingehenden Erlbses ganz in wahren
Anschlag zu bringen, zu dem Ende ist hier-1
844
uͤber ein detaillirtes tabellarisches Verzeichniß
mit Bemerkung des vormaligen rektifizirten
Genußes des kuͤnftigen Bezuges, und
der allenfalls treffenden Pensions-Zulage
herzustellen, und zu Unserer allerhochsten
Genehmigung einzusenden.
Sollre ein Individuum in der Folge durch
Versezung, oder Beförderung eine Gehalts-Vermehrung
erhalten, so versteht sich von
selbst, daß auch diese Mehrung von der
Pensions-Zulage abzurechnen kömmt.
Da übrigens die Quleszenz" Gehalte und
Pensionen durch die vorstehenden Bestimmungen
sich alterirt haben, so ist hierüber
ein neues Verzeichniß mit beigeseztem Gutachten
einzusenden.
Unsere Landesdirektion zu Neuburg hat
also hiernach das Geeignete unverzüglich zu
versügen. München den 8. Mai 1807.
Max Josepb.
Freiherr von Hompesch.
Auf kduiglichen allerhoͤchsten Befehl.
G. Geiger.
(Die Uniformirung der Stadträthe in Ravensburg,
Kempten und Kaufbeuern betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Wir genehmigen, daß die Städte Ravensburg,
Kempten, und Kaufbeuern
den übrigen Haupt= und größern
Munizipal-Städten angereihet, und, rücksichtlich
der Uniformirung des dortigen ständig
angestellten Stadtgerichts = und Verwaltungsraths-Personals,
den in dem Regie-