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zu geben wuͤnschen, so haben Wir dieß durch
Verleihung Unserer goldenen Verdienstmedaille
zu vollfuͤhren beschlossen. Muͤnchen
den 3. Mai 1807.
Max Josepb.
Freiherr von Moncegelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl.
von Flad.
(Die Organisation des Eichstädtischen Forstwesens
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir Uns über die, von Unserer
Landesdirektion der Provinz Neuburg, wegen
der Organisation des Eichstädtischen
Ferstwesens, unterm 7. vorigen Monats,
gemachten berichtlichen Anträge, umständlichen
Vortrag haben machen lassen, so
beschließen Wir, wie folgt:
I. Es sollen in dem Eichstädtischen Landestheile
für die Staars-Waldungen zwei
Oberförstereien bestehen, und zwar eine zu
Eichstädt, und die andere zu Beiln,
gries. ·
11.IedederselbensollinvierReviere,
und zwar nach der, von dem Forst-Inspektor
Bukingham vorgeschlagenen Ausscheidung
eingetheilt werden. Naͤmlich:
A. Die Oberforsterei Eichstaͤdt in die
Reviere 1. Hofstetten,
- a. Eichzddt,
- 3. Breitenfurt, und
- 4. Rupersbuch.
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B. Die Oberforsterei Beilngries in die
Reviere 1. Burggrieebach,
- 2. Haunstaͤtten,
- 3. Kipfenberg, und
- 4. Enkering.
III. Da nach dem berichtlichen Antrag
über die zu verdußernde 9118 Tagwerk
Waldtheile, und über die den benachbarten
Neuburgischen Forstrevieren einzuverleibende
zogo Tagwerk: eigentlich noch 38, 545
Tagwerke zur eigenen Regie vorbehalten
werden; so trifr
Für die Oberforsterei Eichstädt, und zwar
für die Revier Hofstetten 6200 Tagwerke.
2 * Eichstädt 4613 -
-Vreitenfurt 2847 -
" " - u. Rupersbuch 6780 -
Zusammen 20440 Tagwerke.
Fuͤr die Oberforsterei Beilngries, und zwar
fuͤr die Revier Burggriesbach 3300 Tagw.
— NHaunstaͤtten 4617 -
" „ * Kipfenberg 4008 „
. - u. Enkering 6180 „
Zusammen 18105 Tagw.
in allem also obige 38,545 Tagwerke, wobei
vorausgesezt wird, daß die hin und wieder
bestehenden Holzrechte ebenfalls gehörig
purifizirt werden.
IV. Bei den Revieren Hofsterten, Eichstädt,
Burggriesbach, Kipfenberg, Enkering
und Ruperobuch, werden des Flächeninhaltes,
oder der Exten sion halber, nebst
dem Revierförster, auch ein Forstwart, und
bei der Revier Haunstetten, wegen der be-