Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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dorf, Martin Deibel, bisheriger Klo- 
ster St. Walburgischer Förster in Penfeld. 
Bei der Rewvier Eichstädt in Ochsenfeld, 
Mathias Schmid, Forst-Prabtikant. 
Bei der Revier Burggriesbach, in So- 
lengriesbach, Gualbert Berghamer, 
bisheriger Foͤrster in Graͤding. 
Bei der Reyler Haunstetten, in Bie- 
berbach, Michael Scheidl, bisheriger 
Uncerförster daselbst, und in Alrdorf, Karl 
Hotter, bisheriger Förster daselbst. 
Bei der Revier Kipfenberg in Frfersdorf, 
Ignaz Mohr, dermaliger Förster in 
Pfalzboint, und 
bei der Revier Enkering in Rupenzell, 
Johann Narr, bieheriger Förster in 
Eichstädt. Dann ist bei der Revier Ru- 
persbuch, da kein Gehilf statt findet, ein 
Forstwart aus den Quieszenten in Vorschlag 
zu bringen. 
VIII. Da hiedurch nur solche Personen 
in Aktivität gestellt sind, welche bereito bis- 
her mehr oder weniger Gehalt bezogen ha- 
ben, so ist denjenigen, welche bisher an Besol- 
dungs= und Bestallungsmäßigen Accidenzien 
mit Ausschluß der niemal zum Ansaz geeig- 
neten Zehrungs-Deputaten, mehr genossen 
haben, als ihnen jezt angewiesen wird, der 
Mehrgenuß abgesondert zu vergüten, dabei 
aber bei dem dermaligen Genuß, Gehalt, 
Hauszins, Holz, Dienstgrund-Genuß und 
der Betrag der Forstgebühr von jedem Gul- 
den des eingehenden Erlbses ganz in wahren 
Anschlag zu bringen, zu dem Ende ist hier- 
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uͤber ein detaillirtes tabellarisches Verzeich- 
niß mit Bemerkung des vormaligen rektifi- 
zirten Genußes des kuͤnftigen Bezuges, und 
der allenfalls treffenden Pensions-Zulage 
herzustellen, und zu Unserer allerhochsten 
Genehmigung einzusenden. 
Sollre ein Individuum in der Folge durch 
Versezung, oder Beförderung eine Gehalts- 
Vermehrung erhalten, so versteht sich von 
selbst, daß auch diese Mehrung von der 
Pensions-Zulage abzurechnen kömmt. 
Da übrigens die Quleszenz" Gehalte und 
Pensionen durch die vorstehenden Bestim- 
mungen sich alterirt haben, so ist hierüber 
ein neues Verzeichniß mit beigeseztem Gut- 
achten einzusenden. 
Unsere Landesdirektion zu Neuburg hat 
also hiernach das Geeignete unverzüglich zu 
versügen. München den 8. Mai 1807. 
Max Josepb. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kduiglichen allerhoͤchsten Befehl. 
G. Geiger. 
  
(Die Uniformirung der Stadträthe in Ravensburg, 
Kempten und Kaufbeuern betressend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir genehmigen, daß die Städte Ra- 
vensburg, Kempten, und Kauf- 
beuern den übrigen Haupt= und größern 
Munizipal-Städten angereihet, und, rück- 
sichtlich der Uniformirung des dortigen stän- 
dig angestellten Stadtgerichts = und Verwal- 
tungsraths-Personals, den in dem Regie-
	        
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