Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblat t. 
  
XXV. Stück. München, Sonnabend den 13. Juni 1807. 
  
Königliche allerhöchste Verordnungen. 
  
(Die Gleichbeit der Abgaben, Stener-Rektifi- 
karlon, und Aufhebung der besonderen land- 
schaftlichen Steuer-Kassen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben aus einem ausfuͤhrlichen Vor- 
trage, welchen Unser gebeimes Finanz- 
Ministerinm Uns über den vorberigen und 
jezigen Zustand der Finanzen Unseres Ks- 
nigreiches erstatet, und den es mit allen 
dazu erfoderlichen Erörterungen und Rech- 
nungsbelegen begleitet hat, zwar die Ueber- 
zeugung geschöpft, daß, ungeachtet der 
Schwierigkeiten, womit, unter dem Dran- 
ge der Zeitumstände, und äusserer gebiete- 
rischer Vecy iltnisse, seir Unserem Rezie= 
gierungsantritte die Finanzen Unseres Reiches 
nnunterbrochen zu kämpfen barten, dennoch 
nicht allein diese Schwierigkeiten bisber 
glücklich überwunden, und die JZablungen 
immer gebörig gesichert, sondern auch durch 
Anwendung der zweckmässigsten Mittel eine 
beruhigende Ordnung in Unseren Finanzen 
stets aufrecht erbalten worden. 
Allein! da die Fortdauer dieses Dranges 
der ausserordentlichen Staatsbedürfnisse die 
fortdauernde Anstrengung aller Finanz-Kräfte 
Unseres Reiches in Anspruch nimmt, und das 
Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und 
Ausgaben eims Staates, welches die nothwen- 
dige Bedingung seiner Erhaltung, und seines 
Woblstandes ist, nie verrückt werden darf; so 
können Wir Uns nicht begnügen, zur 
Vermehrung der Staatseinnahmen, und 
Verminderung der Staatsausgaben diese- 
nigen Maßregeln, die Uns der gewöhnli- 
che Finanzgang als die beförderlichsten bie- 
zu darbotb, tbeils wirklich schon zur Aus- 
fübrung gebrachr, tbeils di# Ausführung 
derselben angeordner, und eingeleitet zu ba- 
ben; sondern Wir hbalten Uns zugleich durch 
Unsere Regenten: Pflicht verbunden, dem 
Einflusse der jezigen ausserordentlichen Zeit- 
verbältnisse und Umstände auf die Finan- 
zen Unseres Reiches noch besondere, diesen 
ausserordentlichen Verhaͤltnissen angemessene 
Huͤlfsmittel entgegenzusezen, welche wirk- 
sam genug sind, das verderbliche Uebel ei-
	        
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