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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblat t.
XXV. Stück. München, Sonnabend den 13. Juni 1807.
Königliche allerhöchste Verordnungen.
(Die Gleichbeit der Abgaben, Stener-Rektifi-
karlon, und Aufhebung der besonderen land-
schaftlichen Steuer-Kassen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben aus einem ausfuͤhrlichen Vor-
trage, welchen Unser gebeimes Finanz-
Ministerinm Uns über den vorberigen und
jezigen Zustand der Finanzen Unseres Ks-
nigreiches erstatet, und den es mit allen
dazu erfoderlichen Erörterungen und Rech-
nungsbelegen begleitet hat, zwar die Ueber-
zeugung geschöpft, daß, ungeachtet der
Schwierigkeiten, womit, unter dem Dran-
ge der Zeitumstände, und äusserer gebiete-
rischer Vecy iltnisse, seir Unserem Rezie=
gierungsantritte die Finanzen Unseres Reiches
nnunterbrochen zu kämpfen barten, dennoch
nicht allein diese Schwierigkeiten bisber
glücklich überwunden, und die JZablungen
immer gebörig gesichert, sondern auch durch
Anwendung der zweckmässigsten Mittel eine
beruhigende Ordnung in Unseren Finanzen
stets aufrecht erbalten worden.
Allein! da die Fortdauer dieses Dranges
der ausserordentlichen Staatsbedürfnisse die
fortdauernde Anstrengung aller Finanz-Kräfte
Unseres Reiches in Anspruch nimmt, und das
Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und
Ausgaben eims Staates, welches die nothwen-
dige Bedingung seiner Erhaltung, und seines
Woblstandes ist, nie verrückt werden darf; so
können Wir Uns nicht begnügen, zur
Vermehrung der Staatseinnahmen, und
Verminderung der Staatsausgaben diese-
nigen Maßregeln, die Uns der gewöhnli-
che Finanzgang als die beförderlichsten bie-
zu darbotb, tbeils wirklich schon zur Aus-
fübrung gebrachr, tbeils di# Ausführung
derselben angeordner, und eingeleitet zu ba-
ben; sondern Wir hbalten Uns zugleich durch
Unsere Regenten: Pflicht verbunden, dem
Einflusse der jezigen ausserordentlichen Zeit-
verbältnisse und Umstände auf die Finan-
zen Unseres Reiches noch besondere, diesen
ausserordentlichen Verhaͤltnissen angemessene
Huͤlfsmittel entgegenzusezen, welche wirk-
sam genug sind, das verderbliche Uebel ei-