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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. October 1855.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Stellung einer Anzahl von Gemeinden unter besondere
Staatsaussicht.
Versügungen der Departemento. Verfügung, betreffend die Ermächtigung der Güter-Erpedition Mühlacker
zu Controlirung und Abfertigung der bei derselben zum Abstoß gelangenden übergangssteuer= und controleuflichtigen
Gegenstände. — Verfügung, betreffend die fernere Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für
Getreide u. s. w. Bekanntmachung, betreffend vie veränderte Bezirkseintheilung zweier Umgelds-Commissariate.
Bekanntmachung, betlresfend die Vergollung der lackirten und der unächt vergoldeten oder verfilberten
Waaren aus unedlen Metallen im Zwischenverkehr mit Oesterreich.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Stellung einer Anzahl von Gememden unter besondere Staatsaussicht.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Auf den Grund des Gesetzes vom 24. Januar d. J., betreffend die Handhabung der
Staatsaussicht über verwahrloste Gemeinden verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung
Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
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