Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

W  21.  «
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  12.  October  1855.

 

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Stellung  einer  Anzahl  von  Gemeinden  unter  besondere
  Staatsaussicht.

Versügungen  der  Departemento.  Verfügung,  betreffend  die  Ermächtigung  der  Güter-Erpedition  Mühlacker
  zu  Controlirung  und  Abfertigung  der  bei  derselben  zum  Abstoß  gelangenden  übergangssteuer=  und  controleuflichtigen
  Gegenstände.  —  Verfügung,  betreffend  die  fernere  Einstellung  der  Erhebung  des  Eingangszolls  für
Getreide  u.  s.  w.  Bekanntmachung,  betreffend  vie  veränderte  Bezirkseintheilung  zweier  Umgelds-Commissariate.
  Bekanntmachung,  betlresfend  die  Vergollung  der  lackirten  und  der  unächt  vergoldeten  oder  verfilberten
  Waaren  aus  unedlen  Metallen  im  Zwischenverkehr  mit  Oesterreich.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Stellung  einer  Anzahl  von  Gememden  unter  besondere  Staatsaussicht.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Auf  den  Grund  des  Gesetzes  vom  24.  Januar  d.  J.,  betreffend  die  Handhabung  der
Staatsaussicht  über  verwahrloste  Gemeinden  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhörung
Unseres  Geheimen-Rathes,  wie  folgt:

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