1503
sondern an die obengenannte Stelle nach Muͤn-
chen zur Leitung und Resolutions-Erthetlung
gelangen zu lassen. Ansbach den 10. Sep-
tember 1807. .
Koͤnigliche Baierische Kriegs-und
Domainen-Kamer.
Graf von Thuͤrheim.
Hattermann.
An alle koͤnigliche Rent-und Mautaͤmter in
Baiern.
(Zahlungsleistung bei dringenden Wasser- Bruͤ-
cken- und Strassenbauten betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Werden alle königliche Rent= und Maut-
Aemter in-Baiern, die beim Wasser= Br-
cken= und Strassenbau die Zahlung zu leisten
haben, auf dem 32. C. des allerhöchsten Or-
ganisations-Reseriptes vom a8. Mai 1805
hiermit angewiesen, gemäß welchen sie in Fäl-
len, wo Gefahr am Verzuge haftet, bei ei-
gener Verantwortung, die geeignete Untersti-
zung nicht zu versagen haben.
Dabei werden sie auch befehliger, für die
Bauausgaben, die durch das leztere Hoch-
wasser verursachet worden sind, eine eigene
Rechnung zu führen, bie die allerhöchste Ent-
scheidung erfolget, ob diese außerordentlichen
Ausgaben durch eine besondere Nachgeneh-
migung gedecket, oder auf Abschlag des künf
tigen Etars geleistet werden müßen. Mün=
chen den 123. September 1807.
Königliches General-Landes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schmbger.
1504
Bekanntmachungen.
(Den Schullehrer, Kresser, zu Langenegg be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben mit besonderem Wohlgefallen die
teue und muthvolle Anhänglichkeit vernom-
men, die der Schullehrer Joseph Anton
Kresser zu Langenegg bei den jüngsten Un-
ruhen im Vorarlberg bewiesen hat. Indem
Wir daher die demselben begutachtere Beloh=
nung genehmigen, übersenden Wir Unserem
General-Landes-Kommissariat in Schwaben
in dem Beischluße Unsere goldene Verdienst-
Medaille zur feierlichen Umwechslung mitjener
Ehren-Medaille, die sich dieser biedere Un-
terthan schon unter der vorigen Regierung er-
worben hatte. Die tägliche Zulage von 20 kr.,
welche mit der lezteren verbunden war, soll
mir der gegenwärtigen Auszeichnung gleichfalls
verbunden bleiben.
Den Pfarrern, Metzler, zu bangenegg,
Schmidr, zu Krumbach, und Feuerstein,
zu Hünisau ist anbei Unsere allerhöchste Zu-
friedenheit uber ihr würdiges Benehmen be-
sonders zu erkennen zu geben, und auf deren
angemessene Beförderung bei vorkommenden
Begucachrungs-Fällen ein vorzüglicher Be-
dacht zu nehmen.
München den 31. Juli 1807.
Max Jofepb.
Freiherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl.
von Flad.