Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1934 
schrift erhält, an den obersten Lehenhof einge- 
sendet, und dort in das Lehenbuch eingetra 
geu werden. 
§ 223. Die Provinzial-Lehenbücher wer- 
den durchaus geschlossen, und bei dem Reichs= 
dehenhose mit dem 1. Oktober 1808 neue ab- 
gesonderte Lehen: Bücher anfangen, 
a) über die Thron= Lehen, 
b) über die Kanzlei-Lehen 
6. ##Neben den Lehen-Büchern wer- 
den eigene Lehen-Kataster, mit vollstämdiger 
Beschreibung. sämelicher Lehen, geführe.. 
§. 225. Die Lehenstreit- Sachen werden 
von dem obersten Lehen-Hofe geleitet, und 
hieruͤber die bei. den. Gerichtshoͤfen angestell- 
ten Fiskalen instruirt. 
C. 226. Die lehenherrlichen Erinnerungen 
an die Gerichtshöfe werden durch Ministe- 
rial: Reskripte ausgefertiget. 
6. 227. Alle ständige Lehen-Gefälle, wel 
che in jährlichen Abgaben bestehen, werden 
von den allgemeinen Rentämtern eingehoben 
und verrechnec. 
G. 228. Alle Belehnungs/Gebuͤhren und 
geheime Kanzlei- Taxen von allen Thron- und 
1932 
Kanzlei-Lehen werden von dem Taxations 
Amte des obersten Lehenhofes eingehoben, und 
mit monatlichen Rechnungs, Auszügen an die 
Zentral: Stagts: Kasse abgegeben. 
. 220. Für die rückständigen Geschäfte 
des lezten Haupt-Lehenfalles, der verfallenen 
Ritterpferde: Gelder, u. s. f. wird eine eige- 
ne Kommissiou zu deren Berichtigung er- 
nannt, welche unter der Leitung des nit 
dem Ministerium der auswärtigen Angele- 
genhetten verbundenen obersten. kehenhofes 
zu slehen hat. 
Nach diesen gleichförmigen und verein- 
fachten Bestimmungen wollen Wir, vom 1. 
Oktober dieses Jahres anfangend, das Le- 
hen-Wesen Unsers Reiche behandelt wissen. 
Wir lassen daher folches durch das all- 
gemeine Negierungsblarr mit dem Anhan-- 
ge bekannt machen, daß veon diesem Zeit- 
punkte an alle übrigen, sowohl gemeinen, 
als besonderen Lehenrechte und Gewohnhei- 
ten keine verbindende Krafrt mehr haben 
sollen. · 
So geschehen Muͤnchen den 7. Juli 1808. 
Max Josepb. 
Frhr. v. Montgelaé. Gr. Morawigtzl#. Frhr. v. Hompesch.
	        
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