1955
K. 4. Die General-Direktion des Wasser-
Brücken: und Strassenbau: Wesens bleibt
in den Verbältnissen, in welchen sie bieber
unter der Benennung als geheimes Zentral-
Wasser= und Strassenbau: Büreau bestund,
und welche Wir durch eine besondere Instruk-
tion näher zu bestimmen Uns vorbebalten.
KS. S. Der Standes-Gehalt des Cbefe be-
stebtieien. Zooo fl.
dessen Dienstes: Gehalt an . 200 fl.
Für den General-Direktor des Wasser-
Brücken: und Strassenbau-Wesens verbleibt
es bei der bereits getroffenen Bestimmung.
Der Standes-Gehalt eines Zentral-Raths
ist. . .. . 200o sl.
der Dienstes Gebali des aͤltesten Raths
bestebt in. .. 10o00 fl.
des im Dienstes-Alter folgenden in 600 fl.
jeder der beiden Ober: Medizinal Raͤthe
200 fl.
der usaessor erbat 1800 fl. Gesamt-Gehalt.
E. 6. Fuͤr das uͤbrige Personal bestimmen
Wir folgende Gehalte:
fuͤr den expedirenden Sekretaͤr jaͤhrlich
... . E—
fuͤr den Regisirator . 1000 si.
für jeden der zwei Procokollisten 800 fl.
für jeden der zwei ältesten Kanzellisten
oo fl.
fuͤr jeden der zwei im Dienstes- Alter jün-
geren Coc fl.
für den Büreau-Diener b6oo fl. —
für den Boreen 450 fl.
r t · 4 rm ·
r * rl " 4 " 4 r*
1056
§. 7. Der Standes- und Dienstes-Gehalt
bel denjenigen Individuen, wo derselbe nicht
besonders bestimmt ist, wird nach der prag-
matischen Verordnung vom 1. Jaͤnner 1805
bemessen.
G. 3. Der Cbef, bis auf den Assessor ein-
schlüsig, steben in den Verbältnissen als
Scaatsdiener, wie solche in den Haupt-Ver-
ordnungen vom 1. Jaͤnner 1805 (Regierungs-
blatt v. J. 1805, VII. St., S. 225 — 241)
und 3. Juni r807 (Regierungsblate v. J
1807, St. XXIX. S. 1105 —- 1108) fest.
gesezt sind, nach den naͤheren Bestimmungen
der Konstitution, Titel III. O. 7.
I. . Die Ernennung des gesamten Per
sonals bebalten Wir Uns vor, und werden
bei Vergebung der Rathe= und Assessors Sel-
len vorzüglich auf ausgezeichnete Kreis-Räthe
Räcksicht nehmen.
I. lo. Der Cbef, wenn er nicht zugleich
Mieglied des geheimen Raths ist, trägt die
für die geheimen Referendare des Innern be-
stimmte Uniforme.
Der General:Wasserbau-Direktor behält,
nebst dem demselben unmittelbar untergeord-
necen Hersonal, die dermal bestimmtrellniforme.
Die Zentral Räehe tragen die für die ge-
beimen Referendare des Innern bestimmte
Uniforme; mit der Unterscheidung jedoch, daß
sie gleich den tegions-Räthen nur eine Epau-
lette und eine Contre Epauletke tragen, und
die Stickerei, statt fünf binten, nur aus dreien
bestehe.