1967
bar untergeordnet. Es erstatter, wie bis-
ber, seine Berichte an die General-Direktion,
empfängt von derselben unmittelbar alle auf
das Technische sich beziehende Befeble und
Weisungen, und hat dieselben jedesmal ge-
nau und pünktlich zu befolgen.
4) Ueber alle obenerwähnte Gegenstände
bingegen, wo es nicht bloß auf die technische
Ausführung ankömmt, sondery bei welchen
entweder die Vorfrage eintrict: ob diese Aus-
fübrung wirklich vorgenommen werden soll,
oder bei deren Ausführung polizeilsche, recht-
liche, staatswirthschaftliche, oder Korkur-
renz-Rücksichten in Erwägung und zur Erkèr-
terung kommen; wie bei Entschädigungs-Un-
sprüchen, Kommerzial-Beschwerden über
Strassen-Züge, Strassen-Erweiterungen,
Anlagen neuer Strassen, Mühlrechts-Ver-
bältnisse u. s. w., bat besagte General-Di-
rektion iren Bericht jedesmal an Unser ge-
beimes Ministerium des Innern zu erstatten,
welches denselben zur olizei-Sektion gelan=
gen lassen wird, um sich durch diese, mit,
oder ohne Zuziehung des General-Direktors,
nachdem es die Natur des Gegenstandes er-
fodert, Vortrag erstatten zu lassen.
5) Sben so bleibt die General Direktion
des Wasser-Brücken= und Strassen= Baues
mit den General-Kreis-Kommissariaten in
keiner weiteren unmittelbaren Berührung, in-
dem diese mit der technischen Ausführung
sich nicht zu befassen baben, und alle übri-
gen Rebenbeziebungen des Wasser-Brücken-
und Strassen-Baues zur Berichts-Erstar-
— —
1968
tung an Unser gebtimes Ministerinm des In-
nern sich eignen.
6) Den jaͤhrlichen Etat des Wasser- Bruͤ-
cken= und Strassen-Baues entwirft, wie bis-
ber, die General-Direktion des Wasser-Brü-
cken= und Strassen-Baues, und sendet den,
selben zu Anfange des lezten Monats eines
jeden Stats-Jahres an Unser gebeimes Mi-
nisterium des Innern ein. Dieses wird ihn
durch die Polizei: Sektion, der es obliege,
sich in stäter Kenntniß der kommerziellen Be-
dürfnisse Unsers Reiches zu erhalten, in Hin-
sicht des auf diese Bedürfnisse dabei zu neb-
menden Bedachtes prüfen, und sich durch
den Epvef derselben darüber Vortrag erstatten
lassen. Das Techuische des Etats läße diese
Sektion unberührt, als einen Gegenstand,
der sich ausschließlich zum Geschäfts-Kreise der
General-Direktion eignet.
Wir erwarten dagegen, daß Unser General=
Direktor des Wasser und Strassen= Baues die
Keuntnisse derihm zugegebnen Direktoren dabei
gehörig bennzen, bei wichrizeren Anlagen ihre
technische Meinung erholen, förmliche Sizungs-
Protokolle darüber abhalten lassen, und, wenn
sich verschiedene Meinungen ergeben, diese
Verschiedenheir in dem Berichte, den er über
den Gegenstand erstatter, ausführlich bemerr
ken; zugleich aber die Gründe selner eigenen
Meinung beifügen, und gehörig auseinander
segen werde, zum formellen Beweise, daß bei
der Sache mit der erfoderlichen Reise der
Ueberlegung zu Werke gegangen worden.
7) Was die Anstellung des technischen Per-
sonals bei dem Wasser-Brücken; und Stras