Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Königlich-Baierisches 
1982 
Regitrungsblatt. 
  
I. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 14. September 1808. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Uniformlrung der General-Krels = Kom- 
missariate betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Fir Unsere General-Kreis-Kommissariate 
haben Wir beschlossen, nachfolgende Unifor- 
mirung festzusezen: „ 
I. Die General= Kreis-Kommissére 
tagen als Galla-Uniforme ein Kleid 
von dunkelblauem Tuche, mit dem Unter- 
surter, stehenden Kragen und Aufschlägen von 
gleicher Farbe. Das ganze Kleid ist mit Golde 
gestickt, nach dem für die zweite Rang-Klasse 
bei dem Ministerium des Innern bestimmten 
Stickerei-Muster, nach Ziser a. der Beilage 
zum Xl. Scücke des Regierungsblattes von 
1807. 
Das Kleid ist mit einer Reihe vergol- 
deter, mit dem gekroͤnten Loͤwen bezeichneter 
Knoͤpfe versehen. Die goldenen Epauletten, 
mit Bouillons, tragen Unsern Namenszug in 
Silber und blauer Seide, auf einem Medaillon 
von himmelblauem Sammet. 
Die Weste und Beinklelder von weissem Duche 
sind ohne Srickerei. — Das goldene Degen- 
Gehänge, mit Bouillons, ist ebenfalls mit dem 
Chiffre versehen. — Der Hit hat eine goldene 
Schlinge, Quasten von Bouillons, und die 
Kokarde nach der Vorschrift. 
Kleine Uniforme. Ein Kleid von dun- 
kelblauem Tuche, mit gleichem Unterfukter, ste- 
hendem Kragen und Aufschlégen; — die Siicke- 
rei wie bei der Galla: Uniforme, nach der unter 
Zifer 2. bestimmeen Breite; aber nur auf 
Kragen, Aufschlägen und Taschen. Die übri- 
gen Uniformsstücke wie bei der Galla. 
Frack. Von dunkelblauem Tuche, mie glei- 
chem Unrerfirtter, der liegende Kragen nach 
dem vorigen Muster gestickt. Die Aufschläge und 
Taschen ohne Stickerei. — Keine Epauletten;— 
die Uncerkleider nach Willkühr. — Auch können 
sieeineneinfachen Frackvon dunkelblauem Tuche, 
ohne Siickerei, mit den geprägren Uniforms- 
Knöpfen und goldenen Epauletten, tragen. 
II. Die Kreis-Kanzlel-Direktoren 
wagen gleiche Uniforme; jedoch ohne Epau- 
letten, und mie der Goldstickerei in der Breite 
von 1 Zoll 3 Linien, so wie solche in der Beilage 
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