Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

2015 
(Die Zuthellungen zu dem Landgerichte Heilsbronn, 
in der Provinz Ansbach, betreffend.) 
Gemäß einer nachträglichen Bestimmung 
über die Landgerichts-Eintheilung in der 
Provinz Ansbach werden von dem ehevorigen 
Justizamte Kadolzburg zu dem neuen Land- 
gerichte Heilsbronn auch die Orte: Münch- 
Erlbach, Bauhof, Gottmannsdorf, Böllings- 
dorf, Hofsterten, Bezendorf, Bürgleim, 
Triebendorf, Neuhöflein, Horlesdorf, Münch- 
zell und Kehlmünz abgegeben; welches hiemit 
bekannt gemacht wird. 
Muͤnchen den 26. August 1808. 
Auf Seiner kbniglichen Majestät allerhochsten 
Spezlal = Befehl 
Freiherr von Montgelas. 
von Krempelhuber. 
  
(Die Erholung der landterichtlichen Masik- 
Patente in der Provinz, Tirol betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da das der Familie von Russieres 
verliehen gewesene Spielgrafenamts= Lehen 
von Tirol Seiner königlichen Masjestät heim- 
gefallen ist, so sind die königlichen Landge- 
richte bereits angewiesen worden, künfeig die 
Musik= Patente (Spielzettel) für sämtliche 
in ihren Bezirken befindliche Musikanten aus- 
zufertigen, und hiefür die bisher üblichen 
Gebühren den königlichen Rentämtern zur 
Verrechnung zu übergeben. 
Da mit dem 15. kommenden Monats Sep- 
tember anfangend keinem Musikanten, der 
nicht ein landgerichtliches Musik-Patent er- 
holt hat, das Aufspielen an öffentlichen Orten 
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gestattet werden darf, so wird solches hiemit 
oͤffentlich bekannt gemacht, damit Spielleute 
und Wirthe sich darnach achten und vor 
Strafe huͤten moͤgen. 
Innsbruck den 29. August 1808. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat in Tirol, als Pro- 
vinzial-Etats-Kuratel. 
Widder. 
von Täuffenbach. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Mammendorf, 
Landgerichts Dachau, betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Do durch die Beförderung des wirklichen 
geistlichen Naths, Dechants und Pfarrers 
Franz Kaver Therer, auf die Stadtpfarrei 
zum heiligen Moriz in Ingolstadt, die von 
demselben bisher besessene, im Landgerichte 
Dachau gelegene Pfarrei Mammendorf, 
bei welcher, neben dem Pfarrer auch ein Kos 
operator und Provisor vorhanden sind, in 
Erledigung gekommen ist; die schleunige Wie- 
derbesezung dieser Pfründe aber, wegen der 
demit verbundenen weitwendigen Oekonomie, 
sehr dringend ist; so haben alle diejenigen, 
welche, wegen ihrer Seelsorge-Jahre, oder 
sonstigen Verdienste, auf diese Pfarrei einen 
Anspruch machen zu können glauben, sich in 
einer Zeitfrist von 8 Tagen, vom Tage gegen- 
wärtiger Bekanntmachung an gerechnet, mit 
ihren Anlangen bei unterzeichneter Stelle zu 
melden. München den 30. August 1808. 
Königliche Landes-Direkrion 
von Baiern. 
Freiherr von Weich s. 
von Faber.
	        
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