2015
(Die Zuthellungen zu dem Landgerichte Heilsbronn,
in der Provinz Ansbach, betreffend.)
Gemäß einer nachträglichen Bestimmung
über die Landgerichts-Eintheilung in der
Provinz Ansbach werden von dem ehevorigen
Justizamte Kadolzburg zu dem neuen Land-
gerichte Heilsbronn auch die Orte: Münch-
Erlbach, Bauhof, Gottmannsdorf, Böllings-
dorf, Hofsterten, Bezendorf, Bürgleim,
Triebendorf, Neuhöflein, Horlesdorf, Münch-
zell und Kehlmünz abgegeben; welches hiemit
bekannt gemacht wird.
Muͤnchen den 26. August 1808.
Auf Seiner kbniglichen Majestät allerhochsten
Spezlal = Befehl
Freiherr von Montgelas.
von Krempelhuber.
(Die Erholung der landterichtlichen Masik-
Patente in der Provinz, Tirol betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da das der Familie von Russieres
verliehen gewesene Spielgrafenamts= Lehen
von Tirol Seiner königlichen Masjestät heim-
gefallen ist, so sind die königlichen Landge-
richte bereits angewiesen worden, künfeig die
Musik= Patente (Spielzettel) für sämtliche
in ihren Bezirken befindliche Musikanten aus-
zufertigen, und hiefür die bisher üblichen
Gebühren den königlichen Rentämtern zur
Verrechnung zu übergeben.
Da mit dem 15. kommenden Monats Sep-
tember anfangend keinem Musikanten, der
nicht ein landgerichtliches Musik-Patent er-
holt hat, das Aufspielen an öffentlichen Orten
2016
gestattet werden darf, so wird solches hiemit
oͤffentlich bekannt gemacht, damit Spielleute
und Wirthe sich darnach achten und vor
Strafe huͤten moͤgen.
Innsbruck den 29. August 1808.
Königliches General-Landes-
Kommissariat in Tirol, als Pro-
vinzial-Etats-Kuratel.
Widder.
von Täuffenbach.
(Die Erledigung der Pfarrei Mammendorf,
Landgerichts Dachau, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Do durch die Beförderung des wirklichen
geistlichen Naths, Dechants und Pfarrers
Franz Kaver Therer, auf die Stadtpfarrei
zum heiligen Moriz in Ingolstadt, die von
demselben bisher besessene, im Landgerichte
Dachau gelegene Pfarrei Mammendorf,
bei welcher, neben dem Pfarrer auch ein Kos
operator und Provisor vorhanden sind, in
Erledigung gekommen ist; die schleunige Wie-
derbesezung dieser Pfründe aber, wegen der
demit verbundenen weitwendigen Oekonomie,
sehr dringend ist; so haben alle diejenigen,
welche, wegen ihrer Seelsorge-Jahre, oder
sonstigen Verdienste, auf diese Pfarrei einen
Anspruch machen zu können glauben, sich in
einer Zeitfrist von 8 Tagen, vom Tage gegen-
wärtiger Bekanntmachung an gerechnet, mit
ihren Anlangen bei unterzeichneter Stelle zu
melden. München den 30. August 1808.
Königliche Landes-Direkrion
von Baiern.
Freiherr von Weich s.
von Faber.