Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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lichen  Quittungen  produziet  hat,  vom  dem
ganzen  Landgerichte  Landshut  dergestalt  in

natura  zuruͤckgestellt  werden,  daß  er  hieran

die  eine  H  aͤlfte  nach  der  dießjaͤhrigen,  und

die  andere  Haͤtfte  nach  der  Erndte  des  Jahres

  1811  erhalte.
Muͤnchen  den  22.  Juni  1810.
Graf  von  Montgelas.

Durch  den  Ministker

der  General=  Sekreti#
Baumüller.

 

(Die  Beiträge  zum  Unterhalte  der  die  lande
aͤrztliche  Schule  besuchenden  Individuen  betreffend.)


Ministerium  der  Finanzen.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Das  allerhöchste  Reskript,  welches  am
11.  Juni  v.  J.  an  sämrliche  Finanz-Direktionen
  wegen  Erhebung  der  zur  Bestreitung
  der  Unterhalts-Kosten  für  dle,  die
Landärzte-Schule  besuchenden  Indiolduen,
ersederlichen  Umlage  ergangen  ist,  wird
nachträglich  durch  das  Regierungsblatt  bekannt
  gemacht.

München  den  a.  Jänner  181.

Graf  von  Monegelos.
Durch  den  Minister
der  Gen.  Sekr.
G.  Geiger.

Aus  anliegender  Anzeige  ersieht  Unsere
Finanz-Direktion  des  N.  Kreises  diesenigen
  Individuen,  welchen  Wir  in  Folge  Un-76



seres  allerhöchsten  Reskriptes  vom  28.  Ok###
ber  vorigen  Jahres  den  normalmässigen  Bei;
trag  zu  den  Kosten  ihres  in  den  für  Land-Arzte
  errichteten  Schulen  empfangenden  Unterrichtes
  bewilliger  haben.

Diese  Beirrdge,  welche  nach  dem  angenommenen
  Maaßstabe  von  100  Gulden  für
jedes  Individuum  für  den  N.  Kreis

1)  Main=  ..  1,g800  Gulden.
2)  Rezat-  .2,000  -

3)  Pegnit=  ..  500  -

4)  Nab-  ..  3,100  -

5)  Altmuͤhl-  .  .  1,500

6)  Regen-  2,100

7)  Unterdonau-  Kteises  1,200

8)  Oberdonauss  2,4ö0o

9)  Lech-  .1,800  -
10)  Isar-  ..  2,100  -
11)  Salzach-  ..  2,200  -
12)  Iller-  ..  1,00  „

betragen,  sind  nach  dem  Steuerfuße  von  allen
  steuerpflichtigen  Individuen  zu  erheben,
und  in  halbjährigen  Raten  an  Unser  General-Kreis=
  Kommissariat  zur  weitern  Verwendung
  zu  übergeben,  wobei  Wir  bemerken,
  daß  das  erste  Semester  des  Schuljahres
  bereits  verstrichen,  folglich  die  BerichtigJung
  der  ersten  Hälfte  der  Stipendien  möglichst
  zu  beschleunigen  sey.
München  den  #r1.  Juni  1810.

 

In  der  Sizung  des  königlichen  geheimen
Rathes  vom  ro.  Jänner  1311  wurden  folgende
  Rekurse  entschieden: