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lichen Quittungen produziet hat, vom dem
ganzen Landgerichte Landshut dergestalt in
natura zuruͤckgestellt werden, daß er hieran
die eine H aͤlfte nach der dießjaͤhrigen, und
die andere Haͤtfte nach der Erndte des Jahres
1811 erhalte.
Muͤnchen den 22. Juni 1810.
Graf von Montgelas.
Durch den Ministker
der General= Sekreti#
Baumüller.
(Die Beiträge zum Unterhalte der die lande
aͤrztliche Schule besuchenden Individuen betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das allerhöchste Reskript, welches am
11. Juni v. J. an sämrliche Finanz-Direktionen
wegen Erhebung der zur Bestreitung
der Unterhalts-Kosten für dle, die
Landärzte-Schule besuchenden Indiolduen,
ersederlichen Umlage ergangen ist, wird
nachträglich durch das Regierungsblatt bekannt
gemacht.
München den a. Jänner 181.
Graf von Monegelos.
Durch den Minister
der Gen. Sekr.
G. Geiger.
Aus anliegender Anzeige ersieht Unsere
Finanz-Direktion des N. Kreises diesenigen
Individuen, welchen Wir in Folge Un-76
seres allerhöchsten Reskriptes vom 28. Ok###
ber vorigen Jahres den normalmässigen Bei;
trag zu den Kosten ihres in den für Land-Arzte
errichteten Schulen empfangenden Unterrichtes
bewilliger haben.
Diese Beirrdge, welche nach dem angenommenen
Maaßstabe von 100 Gulden für
jedes Individuum für den N. Kreis
1) Main= .. 1,g800 Gulden.
2) Rezat- .2,000 -
3) Pegnit= .. 500 -
4) Nab- .. 3,100 -
5) Altmuͤhl- . . 1,500
6) Regen- 2,100
7) Unterdonau- Kteises 1,200
8) Oberdonauss 2,4ö0o
9) Lech- .1,800 -
10) Isar- .. 2,100 -
11) Salzach- .. 2,200 -
12) Iller- .. 1,00 „
betragen, sind nach dem Steuerfuße von allen
steuerpflichtigen Individuen zu erheben,
und in halbjährigen Raten an Unser General-Kreis=
Kommissariat zur weitern Verwendung
zu übergeben, wobei Wir bemerken,
daß das erste Semester des Schuljahres
bereits verstrichen, folglich die BerichtigJung
der ersten Hälfte der Stipendien möglichst
zu beschleunigen sey.
München den #r1. Juni 1810.
In der Sizung des königlichen geheimen
Rathes vom ro. Jänner 1311 wurden folgende
Rekurse entschieden: